Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung der Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutschen Behörden vertagt. Nach rund zwei Stunden Verhandlung am Montag wurde die Verkündung ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte vor Gericht eine Zustimmung zur Auslieferung erneut abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte die verurteilte Rechtsextremistin.
Liebich soll in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, war jedoch geflohen und erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen worden. Seitdem sitzt sie in tschechischer Haft. In den Gerichtssaal wurde sie in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster geführt. Wird die Auslieferung rechtskräftig angeordnet, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden.
Marla-Svenja Liebich: Behörde will Geschlechtseintrag wieder ändern
Marla-Svenja Liebich will Auslieferung nach Deutschland verhindern
Staatsanwaltschaft Halle erwartet reibungslose Übergabe
Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft Halle für den Fall zuständig, die einen Antrag auf Auslieferung gestellt hatte. Auch nach dem ersten Verhandlungstag ging Oberstaatsanwalt Dennis Cernota davon aus, dass es zu keinen größeren Problemen komme. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, sagte er. Das Gericht prüfe unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert hätten.
Liebich äußerte vor Gericht die Befürchtung, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden, was aus ihrer Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Ihr drohten dort Mobbing durch andere Gefangene oder das „in den Selbstmord Treiben“. Nach einer Auslieferung dürfte Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden, wo erneut über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte.
Verurteilung wegen Volksverhetzung
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zum Haftantritt war sie nie erschienen.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern lassen. Kritiker werteten dies als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Amtsgericht Halle hatte im März angekündigt, über eine mögliche Rückgängigmachung der Personenstandsänderungen zu entscheiden. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. (mit dpa)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de