Pandemie

Maske – ja, aber: Das sieht das neue Corona-Infektionsschutzgesetz vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schwört Deutschland auf einen harten Corona-Herbst ein und rechnet mit verschärften Maßnahmen gegen die Pandemie.

Christian Schwager
4 Min
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

© imago/Political Moments

Der nächste Herbst in dieser Corona-Pandemie wird hart. Jedenfalls geht Karl Lauterbach (SPD) derzeit davon aus, und deshalb hat der Bundesgesundheitsminister an diesem Mittwoch mit dem Ressortkollegen für Justiz, Marco Buschmann (FDP), das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Dieses hatte das Bundeskabinett kurz zuvor beschlossen. „Ziel der Maßnahmen“, sagte Lauterbach, „ist, Todesfälle, schwere Krankheitsverläufe und eine Überlastung der kritischen Infrastruktur zu vermeiden.“

Die Regelungen sollen vom 1. Oktober an gelten. Dann besteht weiterhin eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr der Bahn und in Flugzeugen. Ebenso einheitlich ist der Schutz vor Infektion in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geregelt. Besucher müssen eine Maske tragen und zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Ausnahmen für frisch Geimpfte oder Genesene gibt es demnach in diesen Einrichtungen nicht.

Die sind sonst in Innenräumen möglich. Etwa in Gaststätten, wo diejenigen keine Maske tragen müssen, die in den 24 Stunden davor getestet oder vor maximal drei Monaten geimpft wurden oder genesen sind. Leicht nachvollziehbar, so Lauterbach, seien diese Regelungen der Stufe eins. Stufe zwei ist Ländersache.

Denn die Bundesländer können ihre Bestimmungen verschärfen, „wenn es die Pandemie erfordert“, wie Lauterbach sagte. So könnten Masken im öffentlichen Personennahverkehr oder in Innenräumen vorgeschrieben werden. Außerdem sollen die Länderparlamente Tests beschließen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten. Beide sollen geöffnet bleiben, Lockdowns und Kontaktsperren sind nicht vorgesehen.

Buschmann betont: Länderparlamente haben das letzte Wort

Für Schulen kann auch beschlossen werden, dass Masken zu tragen sind. Wenn dadurch der Präsenzunterricht gewährleistet werden könne, sei das vertretbar, meinte Buschmann. Allerdings ist dieser Schritt erst ab der fünften Klasse optional vorgesehen. Der Minister trat der von Ländervertretern zuvor geäußerten Kritik entgegen, das Gesetz sehe keine klaren Kriterien vor, nach denen bestimmte Maßnahmen verhängt werden müssten.

„Das ist der maximale Rahmen, bis zu dem man gehen kann“, sagte Buschmann. Wenn der kritischen Infrastruktur und dem Gesundheitswesen eine Überlastung drohe, könnten die Landtage härtere Maßnahmen beschließen, nach klar definierten Kriterien, wie der Minister betonte: Inzidenzen etwa, die Auslastung von Intensivstationen oder andere Indikatoren.

„Mir war es wichtig, dass die Parlamente das letzte Wort behalten“, sagte Buschmann. Sie sollen zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien erlassen können, begrenzt auf eine gefährdete Region. Auch sei bei Open-Air-Events eine Maskenpflicht denkbar, wenn Abstände von anderthalb Metern nicht einzuhalten seien. Auch soll die Zahl von Zuschauern reduziert werden können.

„Schnell umsetzbar“, ergänzte Lauterbach, seien die Regelungen. Doch genau daran entzündete sich zuletzt Kritik. So beklagte die Veranstaltungsbranche, das Infektionsschutzgesetz mache eine sichere Planung von Events unmöglich und bedrohe daher das Gewerbe in seiner Existenz. Große Veranstaltungen wie Messen oder Festivals erforderten eine Vorbereitung von mehreren Monaten. Würden kurzfristig Zuschauerkapazitäten heruntergefahren, führe das zu empfindlichen Einbußen. Außerdem provoziere das Gesetz einen Flickenteppich zwischen den Bundesländern.

Dem widersprach Minister Buschmann am Mittwoch. Der FDP-Politiker betonte die Vorzüge einer Strategie, die sich an den jeweiligen Gefahrenlagen in Regionen ausrichte und es zudem möglich mache, einzelne gesellschaftliche Bereiche unterschiedlich zu behandeln. „Zum Beispiel können bestimmte Branchen die Maskenpflicht aussetzen“, sagte Buschmann. „Denkbar wäre, dass in Behörden Masken zu tragen sind, in Gaststätten nicht.“ Bei Tanzveranstaltungen, bei Single-Partys, in Clubs sei eine Maskenpflicht nicht praktikabel.

Diese Pflicht kann zwar durch einen aktuellen Corona-Test außer Kraft gesetzt werden. Allerdings bleiben solche Tests kostenpflichtig. Drei Euro werden fällig, sofern keine Symptome einer Corona-Infektion vorliegen. „Es ist richtig, dass das eine Belastung sein kann,“ räumte Lauterbach ein. „Das ist sicher etwas, das wir diskutieren werden.“

Lauterbach plant Kampagne zur Aufklärung über Long Covid

Der Politiker plant flankierende Aktionen zum Infektionsschutzgesetz. „Wir werden eine Kampagne machen, die die Risiken erklärt, die von Long Covid ausgehen“, sagte Lauterbach. Diese bestünden insbesondere bei Menschen, die sich mehrfach infiziert hätten, auch jüngere Patienten seien von den Langzeitfolgen einer Corona-Infektion betroffen. „Wir fangen an, uns an die vielen Todesfälle und Fälle von Long Covid zu gewöhnen.“ Das sei bedenklich. Denn: „Ich persönlich rechne mit einer großen Welle im Herbst.“ Des Ministers bescheidener Zusatz: „Aber das ist nicht maßgeblich.“ Sollte es am Ende wirklich schlimm kommen, entscheiden ohnehin die Parlamente der Länder.

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