Das Verfahren gegen den Fraktionschef der Union im Bundestag und früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen Maskenkäufen ist eingestellt worden. Das teilten die Ermittler am Montag mit.
Die strafprozessuale Anfangsverdachtsprüfung habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit.
Rechnungshof kritisiert „massive Überbeschaffung“ durch Spahn
Das Gesundheitsministerium hatte zu Beginn der Corona-Pandemie unter Spahns Leitung Schutzmasken in einem erheblichen Umfang und zu hohen Kosten bestellt.
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Spahn kaufte insgesamt 5,8 Milliarden Masken für rund 5,9 Milliarden Euro. Über 4 Milliarden davon blieben ungenutzt oder wurden vernichtet. Durch die sogenannten Maskendeals sei ein Schaden von schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro entstanden. Der Bundesrechnungshof sprach von einer „massiven Überbeschaffung“ von Schutzausrüstung. Dem früheren Gesundheitsminister wurde zudem vorgeworfen, eigenmächtig und ohne die Beschaffungsbehörden des Bundes gehandelt zu haben – trotz Warnungen.
Vom Juli 2024 bis April 2025 wurde Margaretha Sudhof (SPD) vom Nachfolger Spahns, dem SPD-Politiker Karl Lauterbach, als Sonderbeauftragte eingesetzt, um einen Bericht zu den Maskenkäufen zu erarbeiten. Sudhof stellte darin fest, dass Spahn „gegen den Rat seiner Fachabteilungen“ groß in die Maskenbeschaffung eingestiegen sei. Milliardenrisiken entstanden demnach, obwohl mit Beschaffung erfahrene Behörden bereitgestanden und mehrfach gewarnt hätten.
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