Bundesfamilienministerin Karin Prien plant, die bisherige Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zu streichen, die es 14- und 15-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Sorgeberechtigten Bier, Wein und Sekt zu kaufen und zu konsumieren. Das berichtet das Portal Politico unter Berufung auf einen Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Bislang durften Jugendliche ab 14 Jahren alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt zu sich nehmen, sofern ein Elternteil oder ein anderer Sorgeberechtigter anwesend war. Diese Regelung, in Deutschland als „begleitetes Trinken" bekannt, soll nach den Plänen der Ministerin ersatzlos entfallen.
Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren tabu
Als Begründung wird in dem Entwurf laut Politico angeführt, dass das zunehmende Problem der Alkoholabhängigkeit ernst genommen werde. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, Minderjährige stärker vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums zu schützen.
Konkret würde die Neuregelung dazu führen, dass Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich tabu wäre – unabhängig davon, ob ein Erziehungsberechtigter anwesend ist oder nicht. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche nach geltendem Recht weiterhin Bier, Wein und Sekt erwerben und konsumieren. Hochprozentige Spirituosen bleiben bis zur Volljährigkeit verboten.
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