Ende 2024 hatte fast jeder fünfte berufstätige Arzt in Brandenburg eine ausländische Staatsangehörigkeit. Besonders auffällig: Jeder achte Mediziner stammte aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wie aus einer Anfrage der AfD-Landtagsfraktion an das Gesundheitsministerium in Potsdam hervorgeht.
Die größte Gruppe ausländischer Ärzte stellte Polen mit 273 Medizinern. Die meisten nicht-europäischen Ärzte kamen aus Syrien (230), gefolgt von Russland (117) und der Türkei (93).
Laut der Landesärztekammer waren zum Jahresende 10.120 Ärzte in Brandenburg tätig, von denen 2043 (18,9 Prozent) eine ausländische Staatsbürgerschaft besaßen. Davon stammten 1265 aus einem Nicht-EWR-Land.
Deutlicher Anstieg in zehn Jahren
Der Anteil ausländischer Ärzte in Brandenburg ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Während 2014 noch 10,2 Prozent der Ärzte eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen, hat sich dieser Wert bis 2024 fast verdoppelt.
Die Dauer für die Erteilung einer Berufserlaubnis beträgt im Durchschnitt vier Monate. Ärzte, die ihre Qualifikation in der EU, der Schweiz oder im EWR erworben haben, erhalten ihre staatliche Zulassung ebenfalls nach etwa vier Monaten. Für Mediziner aus Drittstaaten kann die Approbation hingegen zwischen anderthalb und zwei Jahren dauern.
Zwischen 2014 und 2024 wurden sieben Verfahren zum Widerruf einer ärztlichen Zulassung eingeleitet. In einem Fall wurde die Berufserlaubnis entzogen, während zwei Verfahren noch laufen und ein weiteres ruhend gestellt wurde. In einem Fall wurde die Approbation widerrufen – unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. Laut der Landesärztekammer gab es jedoch keine Fälle, in denen eine mangelhafte fachliche Qualifikation von Ärzten aus Drittstaaten festgestellt wurde.
Gefälschte Dokumente nur in Einzelfällen entdeckt
Seit 2014 wurden in Brandenburg drei Fälle gefälschter medizinischer Dokumente aufgedeckt. Diese betrafen unter anderem eine falsche Promotionsurkunde sowie einen gefälschten Hochschulabschluss aus der Zeit vor Rumäniens EU-Beitritt 2007. Ein dritter Fall betraf einen manipulierten Weiterbildungsnachweis.
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