Es gibt derzeit zwei Tiere, die vielen Leuten auf dem Lande als die größte Gefahr gelten: Wölfe und Biber. Vertreter beider Tierarten richten reichlich Schäden an. Die Wölfe fressen nicht nur Rehe oder Hirsche, sondern die Raubtiere reißen gern mal Schafe oder Kälber und schädigen damit Landwirte. Die Biber wiederum bauen Dämme, um Wasser anzustauen, damit ihre Biberburgen immer schön im Wasser sind. Auch dadurch entstehen etlichen Bauern erhebliche Schäden. Es gibt nicht nur Landwirte, die fordern, dass die streng geschützten Tierarten endlich leichter erlegt werden dürfen.
Das Land lässt sich den Schutz vor Schäden, der durch Wölfe und Biber entsteht, einiges kosten. Von 2017 bis Juli dieses Jahres wurden etwa 1,63 Millionen Euro Haushaltsmittel für Schutzmaßnahmen ausgezahlt. Das geht aus der Antwort des Potsdamer Agrarministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervor.
Die EU bietet auch Geld an
In der seit Anfang 2018 geltenden neuen Wolfsverordnung ist auch der Abschuss sogenannter Problemwölfe vorgesehen. Bislang gab es nur einen Abschuss. Sechs Tiere, die verletzt oder unheilbar krank waren, wurden eingeschläfert.
Nach amtlichen Angaben leben in Brandenburg derzeit etwa 300 Wölfe und bis zu 3500 Biber. Seit 2015 ist mit einer neuen Biberverordnung der Abschuss der Nager erlaubt. Seither wurden von den unteren Naturschutzbehörden etwa 90 Biberabschüsse gemeldet.
Die Brandenburger Landesregierung setzt vor allem darauf, den Betroffenen die Schäden zu ersetzen. Das gilt auch für Schäden durch Biber oder für Fische, die sich Kormorane oder Reiher aus den Teichwirtschaften geholt haben.
Das meiste Geld wird allerdings nicht für Tiere ausgegeben, die von den Wölfen oder Vögeln gefressen wurden, sondern für die Prävention. Dabei geht es vor allem darum, die Nutztiere der Landwirte vor den Wölfen zu schützen. Die Haushaltsmittel für den Schutz stiegen von 650 000 Euro 2017 auf 1,56 Millionen Euro im laufenden Jahr. Für 2020 sind eine halbe Million Euro vorgesehen, die Summe kann aber bei Bedarf auch erhöht werden. Der weitaus größte Teil entfiel bisher auf den Schutz von Herden vor Wölfen. In den „technischen Herdenschutz“, vor allem den Kauf von Elektrozäunen, flossen etwa 1,43 Millionen Euro. Kauf und Ausbildung von Herdenschutzhunden kostete das Land weitere 56 000 Euro.
Das Problem ist, dass die Landwirte in jenen Regionen, in denen Wölfe heimisch sind, sehr viel Geld ausgeben müssen für die Schutzmaßnahmen ihrer meist sehr großen Weiden. Es müssen recht hohe Elektrozäune sein, damit die Wölfe nicht darüber hinweg springen können, und sie müssen auch so im Erdreich verstärkt sein, dass sich die Wölfe nicht durchgraben können.
Neben dem Geld vom Land steht künftig auch EU-Geld zur Verfügung. Um die Schäden der Schäfer und Landwirte am Nutztierbestand zu verringern, hat die Europäische Kommission zu Beginn dieses Jahres die Förderung von Investitionen in den Schutz vor Wölfen von bislang 80 auf 100 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Die Länder wurden aufgefordert, davon Gebrauch zu machen und die nationalen Förderbestimmungen anzupassen.
Brandenburg strebt nun an, dass auch Unterhaltskosten, wie Hundefutter und Ausgaben für Tierarztbesuche, in den Förderkatalog aufgenommen werden. Eine Entscheidung des Bundes stehe noch aus, so das Potsdamer Agrarministerium.
Einheitliche Regelungen gefordert
Druck auf die Bundesregierung übt auch ein Bündnis von mehr als zehn Verbänden von Herdenhaltern, Schäfern und Naturschützern aus. In ihren Mitte Juni veröffentlichten Empfehlungen zum Herdenschutz fordern sie einheitliche Bestimmungen für die Tötung von Wölfen, die Nutztiere von Bauern angreifen und deren Schutzmaßnahmen überwinden. Eine Rahmenregelung des Bundes könnte mehr Sicherheit schaffen und zu einer tragfähigen Koexistenz beitragen, erklärten die Unterzeichner. In einem Anhang empfehlen sie Maßnahmen zum Schutz verschiedener Tierarten vor Wolfsangriffen.
In Brandenburg wurden seit 2017 bis Mitte dieses Jahres etwa 340 Anträge für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Wölfe und Biber gestellt.
Sieben Anträge kommen von Teich- und Fischwirten, die möglichen Schäden vorbeugen wollen, die durch geschützte Tierarten wie Kormorane, Silber- und Graureiher, Fischotter und Biber entstehen. Laut Ministerium wurden bislang 280 Anträge bewilligt, 13 zurückgezogen und sechs abgelehnt.
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