„Kinder, die aus der Ukraine nach Brandenburg kommen, können einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten ist“, erklärte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) zur Begründung. Die Änderungen der Personalverordnung sind bis zum 31. Juli 2023 befristet.
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