Vorfahrt für Kinder
Bis zum achten Lebensjahr müssen sie, bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Für alle anderen Radfahrenden gilt: Runter vom Fußweg! Zugegeben, für Autos gemachte Ampelphasen sind ein häufiges Ärgernis für Radfahrende. Doch wer rücksichtsvoll handelt, akzeptiert das Rotlicht und damit unbequeme Stopps – und bringt damit sich und andere nicht unnötig in Gefahr.
Genug Abstand halten
Während der Autofahrende in einem festen Gehäuse aus Plastik und Stahl unterwegs ist, umhüllt den Radfahrenden nur seine Kleidung. Darum: Genug Abstand halten, bitte! Wer sein Auto entlang der Straße abstellt, sollte erst in den Rück- , dann in den Seitenspiegel gucken, ehe er die Autotür aufschwingt. Der Radfahrende hält beim Vorbeifahren besser Abstand, reduziert die Geschwindigkeit und schärft die Sinne.
Keine Geisterfahrten
Der Radweg, ist er nicht ausdrücklich für die freie Fahrt in beide Richtungen freigegeben, verläuft links wie rechts der Straße in gleicher Richtung wie der Autoverkehr. Daher: keine Geisterfahrten! Um als rechts abbiegender Autofahrender nicht mit dem geradeaus fahrenden Radler auf Kollisionskurs zu geraten, ist Vorsicht angeraten. Wer rücksichtsvoll fährt, rechnet mit den Fehlern der anderen.
Nachts unbedingt Licht an
Ein unbeleuchtetes Rad mit der schmalen Silhouette erkennt der Autofahrende spät – manchmal eben auch zu spät. Darum: Nachts unbedingt Licht an! Wenn man die Vorherrschaft des Autos beweisen müsste, nirgendwo anders ist sie dreister zu beobachten als beim Parken. Sehr oft stellen Autos den schmalen Radweg sogar komplett zu. Wer rücksichtsvoll parkt, vermeidet Zumutungen und Gefahren für andere.
Dem zu Fuß Gehenden den Vortritt lassen
Der Zebrastreifen ist ein Schutzraum für zu Fuß Gehende. Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug – und muss deshalb dem zu Fuß Gehenden den Vortritt lassen! Auch zu Fuß Gehende und Radfahrende kommen sich mitunter näher als ihnen lieb ist. So wie der Radweg neben dem Gehweg keine hindernisfreie Hochgeschwindigkeitspiste darstellt, ist die benachbarte Fahrradstrecke kein Platz fürs unbekümmerte Flanieren. Tagträumende zu Fuß Gehende und stur geradeaus blickende Radfahrende sollten einander achten und aufeinander achten.
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