Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Abgeordneten in der Regierungsbefragung am Mittwoch aufgerufen, die geplante Rentenreform mitzutragen. Die Vorschläge einer Regierungskommission, die er und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) am Vortag entgegengenommen hatten, führten „zu einer dauerhaften Stabilisierung der Alterseinkommen“, sagte Merz im Plenum. Ein gemeinsamer Beschluss bis Jahresende wäre nach seinen Worten „ein großer Schritt“.
Höheres Eintrittsalter und „keine Kürzungen“ der Rente
Merz bekannte sich ausdrücklich zur Empfehlung der Kommission, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Wenn die Menschen länger leben und älter werden, dann müssen sie auch – um ein auskömmliches Einkommen im Alter zu erzielen – wenigstens einen Teil davon länger arbeiten“, sagte er. Nach den Vorschlägen würde die Regelaltersgrenze bis 2041 um rund sechs Monate auf 67,5 Jahre steigen. Den Vorwurf einer faktischen Rentenkürzung wies der Kanzler zurück: „Es gibt keine Kürzungen der gesetzlichen Rente.“
Die Regierung plane eine Umsetzung in zwei Schritten, erläuterte Merz. Zunächst sollten Eckpunkte im Kabinett verabschiedet werden, anschließend folgten mehrere Gesetzentwürfe, die über die Sommerpause erarbeitet würden. Im Herbst solle das parlamentarische Verfahren beginnen. Für die Bevölkerung sei ein Abschluss bis Jahresende wichtig, um Sicherheit zu haben.
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Einsparungen in der Sozialhilfe und Kritik am Heizungsgesetz
Vor seinem Treffen mit den Regierungschefs der Länder an diesem Donnerstag warb Merz für eine Einigung zur Entlastung der Kommunen. Er wolle erreichen, „dass wir im Sozialgesetzbuch VIII und im Sozialgesetzbuch IX die Wunsch- und Wahlleistungen begrenzen“. Für die Eingliederungshilfe gibt der Staat nach Angaben aus der Sitzung knapp 30 Milliarden Euro jährlich aus, für die Kinder- und Jugendhilfe rund 80 Milliarden Euro. Familien mit Angehörigen mit Behinderungen müssten weiter Unterstützung erhalten, betonte Merz.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz wies der Kanzler zurück. Der Entwurf sei vom Justiz- und Innenministerium geprüft worden, er habe keine Veranlassung, daran zu zweifeln. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hatten in einem Gutachten „verfassungsrechtliche Zweifel“ geäußert.
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