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Kriminalität

Nach Messerangriff in Mannheim: Wie Islamkritiker Stürzenberger mit den Folgen kämpft

Der tödliche Messerangriff eines Afghanen Ende Mai in Mannheim löste bundesweit Entsetzen aus. Jetzt meldet sich der schwer verletzte Michael Stürzenberger vom Krankenbett zu Wort.

Christian Gehrke Team News chg/dpa
2 Min
Islamkritiker Michael Stürzenberger wurde bei dem Messerangriff in Mannheim schwer verletzt.

Islamkritiker Michael Stürzenberger wurde bei dem Messerangriff in Mannheim schwer verletzt.

© Michael Stürzenberger/dpa

Zwei Monate nach der Messerattacke in Mannheim, die einem Polizisten das Leben kostete, leidet der Islamkritiker Michael Stürzenberger immer noch an den Folgen. Da seine Zahnwurzel vom Messer des afghanischen Angreifers durchtrennt worden war, musste er diese Woche operiert werden, schreibt der 59-Jährige auf X. Da er durch die Messerstiche ebenso Knieverletzungen erlitten hatte, musste sich Stürzenberger schon Mitte Juli einer anderen OP unterziehen. Die Titanklammern im Kiefer würden im November entfernt, heißt es weiter in dem X-Post.

Ein Mann aus Afghanistan hatte am 31. Mai einen Stand der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) in Mannheim mit einem Messer angegriffen. Ein Polizist starb, mehrere Männer wurden zum Teil schwer verletzt – unter ihnen auch das BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger. Der Angreifer konnte nur mit einer Schusswaffe eines anderen Polizisten gestoppt werden.

Die Tat löste auch wegen des getöteten Polizisten bundesweit Bestürzung und Entsetzten aus. Eine Debatte über schnellere Abschiebungen nach Afghanistan entflammte. Der 25-jährige Tatverdächtige befindet sich nun unter anderem wegen Mordverdachts immer noch in Untersuchungshaft.

Wenige Tage nach dem Angriff übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel in Karlsruhe. Es handele sich um einen „speziellen Fall“, einen „individuellen Fall“, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide.

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