Kriminalität

Messerattacke in Dresden: US-Regierungsmitglied wirft Merz Schwäche vor

In einer Straßenbahn waren offenbar Frauen belästigt worden. Ein 21-Jähriger ging dazwischen – und wurde angegriffen. Nun hat ein US-Diplomat reagiert.

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Polizisten stehen in Dresden vor der Straßenbahn, in der es zu der Messerattacke kam.

Polizisten stehen in Dresden vor der Straßenbahn, in der es zu der Messerattacke kam.

© Benedict Bartsch/xcitepress/dpa

Ein Mitglied der US-Regierung hat auf die Messerattacke in der Dresdner Straßenbahn in der Nacht zu Sonntag reagiert. Auf X schrieb der Sondergesandte für Sondermissionen unter Präsident Donald Trump, Richard Grenell: „Merz muss verstehen, dass die Leute die Schnauze voll haben von schwachen, woken Reaktionen.“ Zuerst hatte das Portal Nius berichtet.

Zuvor hatte sich der 21-Jährige, der mit einem Messer verletzt worden war, in den sozialen Medien geäußert. „Wenn ihr alle gedacht habt, Europa und im Besonderen Deutschland hätten kein Problem mit Migration, dann lasst mich ein bisschen Wissen mit euch teilen“, beginnt der US-Bürger sein Statement. Der Mann sagt, dass drei Minuten nach Aufnahme des Videos, einer der Männer aus dem Polizeigewahrsam entlassen werde.

Polizeibekannt wegen Körperverletzung?

Nach Informationen der Bild-Zeitung ist Majd A. nicht der Messerstecher. Die schweren Verletzungen soll der flüchtige Mittäter verursacht haben. A. soll den US-Bürger dem Bericht zufolge zunächst mit Faustschlägen attackiert haben. Der Syrer, der vom Tatort mit einem E-Scooter floh, soll polizeibekannt sein wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise.

Die Anzahl der Messerangriffe hat in den letzten Jahren zugenommen. Im Jahr 2024 wurde in Deutschland laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei rund 29.000 Straftaten ein Messerangriff polizeilich erfasst. Im Bereich gefährliche und schwere Körperverletzung stieg ihre Zahl um circa 10,8 Prozent; bei Raubdelikten hingegen sank sie um etwa 2,6 Prozent.

Es handelt sich nach polizeilicher Definition um Taten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

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