Vermieter fordern von neuen Mietern oft eine Reihe von Dokumenten, die ihnen dabei helfen sollen, das Risiko eines Zahlungsausfalls seitens der Mieter einzuschätzen. Dazu gehören meist Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft und auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Bei dieser sind die Mieter allerdings auf die Bereitschaft des alten Vermieters angewiesen – denn er oder sie ist nicht dazu verpflichtet, den früheren Mietern eine auszuhändigen. Das teilt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund mit.
Besteht der neue Vermieter auf dieses Dokument, sind Betroffene im Nachteil. Sie können allerdings eine Alternative anbieten: „Weigert sich der Vermieter, die Bescheinigung auszustellen, kann der Mieter in jedem Fall eine Quittung über die von ihm geleisteten Zahlungen verlangen und damit nachweisen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist“, sagt Hartmann. Die Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, müssten allerdings die Mieter tragen.
Kontoauszüge können Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ersetzen
Als Nachweis bieten sich Hartmann zufolge alternativ auch eigene Kontoauszüge an, aus denen neben der Miethöhe auch das Datum der Überweisung hervorgeht. So könne nicht nur nachgewiesen werden, dass die Zahlungen vollumfänglich geleistet wurden, sondern auch, dass das fristgerecht erfolgt ist.
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