Ausland

Migration: Polen setzt Recht auf Asylanträge zeitweise aus

Trotz eines starken Grenzzauns kommen viele Flüchtlinge über Belarus nach Polen. Die Regierung in Polen sieht darin eine Notlage und reagiert.

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Polens Ministerpräsident Donald Tusk gibt nach einem Treffen mit dem Nato-Generalsekretär Mark Rutte eine Stellungnahme ab.

Polens Ministerpräsident Donald Tusk gibt nach einem Treffen mit dem Nato-Generalsekretär Mark Rutte eine Stellungnahme ab.

© Wojtek Radwanski/AFP

Die polnische Regierung will das Recht auf einen Asylantrag aussetzen. Die Regierung in Warschau werde am Mittwochabend ein entsprechendes Dekret verabschieden, erklärte Regierungschef Donald Tusk im Onlinedienst X. Zuvor hatte Präsident Andrzej Duda erklärt, ein Gesetz unterzeichnet zu haben, das diesen Schritt ermöglicht. Hintergrund des Vorhabens ist nach offiziellen polnischen Angaben die irreguläre Migration aus dem Nachbarland Belarus. „Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, schrieb Duda im sozialen Netzwerk X.

Das Gesetz sieht vor, dass in Notlagen an der Grenze für 60 Tage nur Ausländer einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen eingereist sind. Bereits Mitte März hatte der polnische Senat grünes Licht für das Gesetz gegeben. Mit Zustimmung des Parlaments wird die Regelung verlängert.

EU: Wenn Russland Migranten als „Waffe“ einsetzt, kann Asylrecht ausgesetzt werden

Eine solche Notlage sieht das EU-Mitglied vor allem an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden die stark befestigte Grenze zu überqueren. Die EU wirft Russland und seinem Verbündeten Belarus vor, Migranten im Rahmen „hybrider“ Angriffe gezielt an den Grenzen Nord- und Osteuropas auszusetzen und über die EU-Grenzen zu treiben.

Die EU-Kommission hatte im Dezember erklärt, dass die an Russland und Belarus grenzenden Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Moskau und Minsk Migranten als „Waffe“ einsetzen. Vor allem Polen hatte von Brüssel Handhabe wegen deutlich gestiegener Migrationszahlen gefordert.

Das Vorhaben aus Warschau stieß bei Menschenrechtsorganisationen jedoch auf Empörung. Im vergangenen Monat forderte Human Rights Watch das polnische Parlament auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, da er den internationalen und EU-Verpflichtungen Polens zuwiderlaufe. Amnesty International bezeichnete die Pläne, das Recht auf Asyl auszusetzen, als „rechtswidrig“.

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