Die Landesregierung ließ mögliche Änderungen offen und verwies auf das Verfahren. Die Regierung ist dazu verpflichtet, den sogenannten Vergabemindestlohn regelmäßig zu überprüfen. Derzeit würden Daten zur Entwicklung des Landes zusammengetragen, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Wenn dabei festgestellt werde, dass sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert hätten, lege die Regierung dem Landtag einen Änderungsentwurf vor und berücksichtige dabei den Vorschlag einer unabhängigen Mindestlohnkommission. Diese Kommission tage im zweiten Halbjahr 2023.
Die Freien Wähler warnten davor, kleine Unternehmen über die Inflation hinaus zu belasten. „Wir wollen natürlich gute Löhne für die Menschen“, sagte der Abgeordnete Philip Zeschmann. „Auf der anderen Seite wollen wir den Unternehmen nicht zusätzlich Steine in den Weg legen.“
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland - nicht der Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge - soll zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Dieser Vorschlag der Mindestlohnkommission auf Bundesebene muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind allerdings gegen die in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden in der Kommission überstimmt.
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