In einem Schreiben, über das auch die „Bild“-Zeitung berichtete, verschickte die DFL eine Übersicht des Bundeskriminalamts (BKA) mit zehn Logos, die verbotene Fahnen mit antisemitischen Symbolen, Zeichen und Organisationen auf den Stadionrängen betrifft.
Zeigen von Hamas-Fahnen strafbar
Das Zeigen von Fahnen und Symbolen der Hamas ist strafbar, da die Hamas in die EU-Terrorliste aufgenommen wurde. Ebenfalls verboten sind Kennzeichen der libanesischen Schiitenmiliz Hisbollah, die ebenfalls gegen Israel kämpft. In Verdachtsfällen von Verstößen gegen die Verbote sollen die gastgebenden Vereine laut DFL das Vorgehen mit der Polizei abstimmen.
Zudem empfiehlt die DFL-Geschäftsführung eine Schweigeminute in den Stadien, um „aller unschuldigen Opfer im Nahen Osten zu gedenken“. Hunderte Hamas-Terroristen hatten am 7. Oktober Israel überfallen und mehr als 1400 Menschen getötet. Israel reagierte mit massiven Luftangriffen im Gazastreifen. Ziel Israels ist es, die militärische und politische Führung der Hamas auszuschalten.
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