Laut Anklage soll der Oberleutnant am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen haben. Der Leipziger soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein. Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag vor drei Wochen nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seine Verteidigerin erklärte, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.
Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
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