Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn wird im Verfahren gegen zwei Brüder der in Berlin ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü am Dienstag in Istanbul ein Urteil erwartet.
Der Mord an Hatun Sürücü
7. Februar 2005: Die 23-jährige Hatun Sürücü wird in Berlin-Tempelhof nahe ihrer Wohnung von ihrem jüngsten Bruder mit drei Kopfschüssen getötet. Sie hinterlässt einen kleinen Sohn.
April 2006: Der inzwischen 20-jährige Todesschütze wird zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Er habe den westlichen Lebensstil seiner Schwester verachtet und die Ehre der Familie wiederherstellen wollen, gibt er zu Protokoll. Zwei mitangeklagte ältere Brüder werden wegen fehlender Beweise freigesprochen.
August 2007: Der Bundesgerichtshof hebt die Freisprüche gegen die beiden älteren Brüder auf. Der Prozess gegen sie soll neu aufgerollt werden. Doch die Männer haben sich in die Türkei abgesetzt.
Sommer 2013: Berlin übersendet zahlreiche Akten zu dem Fall an die türkischen Behörden, die inzwischen ein eigenes Strafverfahren gegen die älteren Brüder eingeleitet haben.
Juli 2014: Der Täter wird nach seiner abgesessenen Haftstrafe in die Türkei abgeschoben.
Juli 2015: In Berlin wird bekannt, dass gegen die beiden älteren Brüder in der Türkei Anklage wegen Mordes erhoben wurde.
26. Januar 2016: Der Prozess gegen die inzwischen 35 und 36 Jahre alten Brüder beginnt in Istanbul.
Die Staatsanwaltschaft wirft den heute 36 und 38 Jahre alten Brüdern laut Gerichtsunterlagen Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung ihrer Schwester im Jahr 2005 vor. Sie sollen den jüngsten Bruder mit dem Mord an ihrer kleinen Schwester beauftragt haben, um die Familienehre wiederherzustellen. Dabei habe auch der Beweggrund des „Brauchs“ eine Rolle gespielt, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Abschlussplädoyer in der Verhandlung im März argumentiert.
2005 in Tempelhof erschossen
Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 von ihrem damals 18-jährigen Bruder in Berlin-Tempelhof erschossen worden. Die Tat hatte Deutschland erschüttert und eine Debatte über Parallelgesellschaften ausgelöst.
Der Täter war im Sommer 2014 nach neuneinhalb Jahren Haft in die Türkei abgeschoben worden. Die nun angeklagten Brüder waren in Berlin zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. 2007 hatte der Bundesgerichtshof die Freisprüche aber aufgehoben. Ein neuer Prozess kam nicht zustande; die Männer hatten sich in die Türkei abgesetzt.
2013 leitete die türkische Seite ein eigenes Strafverfahren gegen sie ein. (dpa)
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