Der psychisch kranke 24-Jährige hat die Taten gestanden. Die drei Morde haben für Entsetzen gesorgt – vor allem, weil das Landgericht Frankfurt (Oder) 14 Tage vor den Verbrechen über die Aufhebung einer Bewährung, in der es um Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus ging, verhandelt hatte. Und obwohl Jan G. gegen sämtliche Bewährungsauflagen verstoßen und die Familie des Mannes die Behörden offenbar immer wieder auf die Gefährlichkeit von Jan G. hingewiesen hatte, blieb dieser auf freiem Fuß.
Jan G. nun im Maßregelvollzug
Der Fall wird noch ungeheuerlicher. Denn das Landgericht Frankfurt (Oder) hat nun die Bewährung gegen Jan G. widerrufen. Nach Angaben eines Sprechers traf die 3. Strafkammer die Entscheidung mit Blick auf das „nunmehr offenbar gewordene herausragende Gefährdungspotenzial“. Der Beschluss ist seit dem 19. April rechtskräftig. Jan G. befindet sich nunmehr im Maßregelvollzug, einer Klinik für psychisch kranke Straftäter.
Jan G. hatte am 28. März nach einem Streit um Geld seine Großmutter umgebracht. Dann fuhr er mit dem Wagen seiner Oma davon. Auf der Flucht raste er zwei Beamte, die ihn mit einem Nagelgurt auf der Straße stoppen wollten, tot. Jan G. sagte später, er habe befürchtet, dass ihn die Polizisten erschießen würden. Laut Staatsanwaltschaft stand er bei den Taten unter Drogen.
Spurensicherung am Tatort an der Bundesstraße 168 in Oegeln.
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Der 24-Jährige ist seit seiner Jugend immer wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er saß im Gefängnis und in der Psychiatrie. Mehrfach hatte gedroht, seine Mutter zu ermorden. Im November 2016 saß Jan G. wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.
Das Frankfurter Landgericht wies die Unterbringung des an Schizophrenie erkrankten Mannes in die Psychiatrie an, setzte die Entscheidung zur Bewährung aus. Obwohl der Gutachter von einer „erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit“ gesprochen hatte. Und auch davon, dass von G. weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien. Der Mann bekam Bewährungsauflagen: Er hätte auf Alkohol und Drogen verzichten müssen. Kontrolliert wurde nicht.
Kurz darauf wurde Jan G. in Bayern von der Polizei angehalten. Er war ohne Führerschein in einem gestohlenen Auto unterwegs. Zudem hatte er Amphetamine genommen. Jan G. wurde in die geschlossene Psychiatrie in Hof eingewiesen, wo er bis Anfang Februar 2017 blieb. Zwei Wochen vor dem mutmaßlichen Morden wurde am Landgericht Frankfurt (Oder) beraten, ob gegen Bewährungsauflagen verstoßen worden war. Mit der bereits genannten fatalen Entscheidung.
Peter-Michael Diestel, der Anwalt der Mutter von Jan G., sprach nach der jetzigen Entscheidung des Gerichts von eine „irren Situation“. Die Richter hätten im Dezember und Februar alles falsch gemacht. Wäre die nun erfolgte Entscheidung zur richtigen Zeit gefallen, dann hätte Jan G. in der Psychiatrie sitzen müssen und die drei unschuldige Menschen nicht töten können. „Die Gutachter haben immer betont, wie gefährlich der Mann ist“, sagte der Anwalt der Berliner Zeitung. Und auch die Mutter von Jan G. habe immer wieder darauf hingewiesen.
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