Dieser hatte rund 1000 Teilnehmer bei den Behörden angemeldet. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat aber genehmigte 200 Teilnehmer und begründete dies mit den derzeit geltenden staatlichen Corona-Regeln. Dagegen Beschwerde eingelegt hatte der Veranstalter vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter entschieden am Sonntagmittag, dass an der Versammlung maximal 200 Menschen teilnehmen dürfen.
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