Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, hat in Berlin unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.
Und es bleiben Fragen: Was bedeutet die Entscheidung für die Berliner Landespolitik? Soll es jetzt eine Resolution des Berliner Abgeordnetenhauses für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geben, das von Bundestag oder Bundesrat angestrengt werden müsste?
Für die frühere Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und heutige Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg ist das Urteil aus Münster zunächst einmal „die Frucht harter Arbeit“. Damit sagte die Senatorin (parteilos, für CDU) nichts über das Für und Wider eines Verbotsverfahrens. Und auch nichts dazu, ob ein solcher Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein könnte.
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Um Druck auf die Bundesebene auszuüben, wären Resolutionen aus den Landesparlamenten denkbar. Doch bisher ist nichts abzusehen. Auch im Berliner Abgeordnetenhaus gab es bis jetzt keine Mehrheit für die Unterstützung eines AfD-Verbotsverfahrens. Daran habe sich durch den Richterspruch nichts geändert, sagt SPD-Innenpolitiker Martin Matz der Berliner Zeitung. Zwar vertrete die AfD aus seiner Sicht „völkisch-rechtsextreme Positionen“. Doch dies sei eine politische Bewertung. Jetzt müssten Bundesamt und Landesamt für Verfassungsschutz die AfD schlüssig als „gesichert rechtsextrem“ einschätzen. „Im Moment halte ich von irgendwelchen Beschlüssen nichts.“
CDU-Fraktionschef Stettner warnt vor „immensen Hürden für Verbotsverfahren“
Auch der Koalitionspartner CDU hält nichts von Schnellschüssen.„Die Bundesregierung muss die Beobachtung der AfD intensivieren und Volksverhetzung dokumentieren“, sagt CDU-Fraktionschef Dirk Stettner, der Verfassungsschutz müsste „noch stärker als bisher“antidemokratische und volksverhetzende Belege bei der AfD sammeln und dokumentieren. Dies würde auch eine zeitnahe Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ ermöglichen. Stettner erinnert an „die immensen Hürden von Verbotsverfahren“. Ein Scheitern „wäre eine Katastrophe“.
Grüne und Linke in Berlin sind deutlich forscher. „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger:innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss“, teilen die Grünen-Chefs Nina Stahr und Philmon Ghirmai mit. Linke-Chef Maximilian Schirmer fordert, „dass ein Verbotsverfahren so schnell wie möglich geprüft wird“.
Die Berliner AfD hingegen schätzt den Richterspruch aus Münster naturgemäß komplett anders ein. Die Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker spricht von einer „nicht nachvollziehbaren Fehlentscheidung“, gegen die man juristisch vorgehen wolle.
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