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Kriminalität

Besetzung der Humboldt-Uni: Prozess gegen 24-Jährigen eingestellt

Ein Gebäude der Berliner Humboldt-Universität wird von propalästinensischen Aktivisten blockiert. Schließlich schreitet die Polizei ein. Zum Prozess wegen Hausfriedensbruch kommt es nicht.

Team News dpa/BLZ
3 Min
Polizisten drängen propalästinensische Demonstranten von der Straße vor dem Institut für Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität (HU) ab.

Polizisten drängen propalästinensische Demonstranten von der Straße vor dem Institut für Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität (HU) ab.

© Soeren Stache/dpa

Sechs Monate nach der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität ist der Prozess wegen Hausfriedensbruch gegen einen Teilnehmer eingestellt worden. Darauf einigten sich alle Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der 24-Jährige muss 150 Euro als Auflage an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen.

Der junge Mann war zunächst per Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung, zu einer Geldstrafe von 300 Euro (15 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Dies hatte der 24-Jährige nicht akzeptiert, darum sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann am 22. Mai mit rund 60 weiteren Personen an der propalästinensischen Aktion teilgenommen haben. Trotz Aufforderung durch die Universitätsleitung habe er das Gebäude nicht verlassen und sich unbefugt dort aufgehalten.

Die Universitätsleitung hatte die Besetzung zunächst geduldet und auf einen Dialog zwischen den Aktivisten und Wissenschaftlern gesetzt. Die Aktion richtete sich gegen Israel und sollte Solidarität mit den Palästinensern ausdrücken. Nach Ablauf einer gesetzten Frist wurde die Besetzung jedoch von der Polizei beendet.

Der Gaza-Krieg hat in der Berlin mehrfach zu Aktionen an Hochschulen geführt, die die Berliner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Zudem gibt es Hunderte Verfahren im Kontext mit Demonstrationen, zu denen es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 regelmäßig in der Hauptstadt kommt.

Prozesse zu umstrittener Parole „From the river to the sea“

Immer wieder geht es dabei um die Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Seit Mittwoch steht eine 25-Jährige wegen der umstrittenen Parole vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie räumte im Prozess ein, im November 2023 bei einer Demonstration ein Pappschild mit der Aufschrift „From the river to the sea – let palestine be free“ gezeigt zu haben. Sie habe damit auf die Situation der Menschen in Gaza aufmerksam machen wollen, gab sie an. Es sei ihr nicht darum gegangen, Israel ein Existenzrecht abzusprechen.

Per Strafbefehl war sie zu einer Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Dies akzeptierte die 25-Jährige nicht. Der Prozess soll am 2. Dezember fortgesetzt werden.

Urteil aus Berlin wird zum Fall für BGH

Anfang November hatte das Berliner Landgericht den umstrittenen Slogan erstmals als Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet und eine 42-Jährige zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro (130 Tagessätzen zu je 10 Euro) verurteilt. Die Hamas habe sich den Spruch zu eigen gemacht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar.

Strafgerichte bewerten dies bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Da die Verteidigung Revision eingelegt hat, wird die Sache zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).

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