Rund ein halbes Jahr nach dem Einbruch in den Tresorraum einer Gelsenkirchener Sparkasse hat das Geldinstitut in dieser Woche mit der Auszahlung von Entschädigungen an geschädigte Schließfachkunden begonnen. Pro Schließfach werde maximal ein Betrag von 10.300 Euro erstattet, teilte die Bank mit. Diese Obergrenze sei in den Mietverträgen so festgeschrieben.
Zeitgleich läuft weiterhin die Rückgabe jener Wertgegenstände, Dokumente und persönlichen Objekte, welche die Täter im aufgebrochenen Tresorraum zurückgelassen hatten. Mit dieser Rückgabe hatte die Sparkasse bereits Anfang Mai begonnen.
Einbruch über die Tiefgarage
Der Einbruch ereignete sich in den Tagen nach Weihnachten 2025. Bislang unbekannte Täter gelangten über eine Tiefgarage zunächst in einen Archivraum des Geldinstituts. Von dort aus bohrten sie sich mit einem großen Spezialbohrer in den Tresorraum. Nahezu alle der rund 3100 Schließfächer wurden aufgebrochen. Der Gesamtschaden könnte nach bisherigen Angaben eine dreistellige Millionenhöhe erreichen.
Zivilklagen vor dem Landgericht Essen
Am Landgericht Essen sind inzwischen mehrere Zivilklagen von Kunden gegen die Sparkasse anhängig. Die Kläger geben an, in ihren Fächern deutlich höhere Werte als die von der Bank erstatteten 10.300 Euro deponiert zu haben. Sie werfen dem Institut zudem schwerwiegende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Die Sparkasse weist die Vorwürfe zurück.
Die ersten Verfahren wurden Mitte Juni eröffnet. Ein weiterer Verhandlungstag ist für Donnerstag, den 9. Juli, angesetzt.
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