Gericht

Nach Urteil gegen AfD-Politiker Höcke: Verteidigung legt Revision ein

Björn Höcke wurde wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole verurteilt – nun legt seine Verteidigung Revision ein. Wird die Entscheidung gekippt?

Team News AFP/BLZ
2 Min
Björn Höcke im Gerichtssaal in Halle

Björn Höcke im Gerichtssaal in Halle

© Hendrik Schmidt/dpa

Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte am Donnerstag, dass von einem von Höckes Anwälten, Philip Müller, am Mittwoch eine Revision gegen die Entscheidung eingegangen sei.

Das Landgericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker am Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt.

Björn Höcke will Bedeutung der Parole nicht gekannt haben

Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als „Alltagsspruch“ oder „Banalität“.

Die Staatsanwaltschaft, die für Höcke in dem Prozess eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert hatte, wollte ebenfalls eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Dabei prüft der BGH Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler und verweist die Fälle gegebenenfalls zur neuerlichen Verhandlung an die Vorinstanz zurück.

Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Der Landesverband wurde vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

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