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Streit um Kündigung

Wegen Nazi-Tattoos: Lehrer darf nicht mehr unterrichten

Der Lehrer aus Hennigsdorf hatte Schülern seine Tattoos mit Nazi-Symbolen gezeigt. Er bestreitet eine rechte Gesinnung. Das sieht das Gericht jedoch anders.

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines mutmaßlichen rechtsextremen Lehrers als wirksam erklärt. 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines mutmaßlichen rechtsextremen Lehrers als wirksam erklärt. 

© dpa/Jens Kaläne

Der 38-Jährige hatte auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) im Sommer 2018 seine Tätowierungen mit dem Wahlspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“ und weiteren Symbolen auf seinem Oberkörper vor Schülern gezeigt. Daraufhin kündigte ihm das Land. Das Arbeitsgericht Neuruppin erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, da der Personalrat nicht beteiligt wurde. Im ersten Berufungsprozess bestätigte das LAG diese Entscheidung.

Lehrer habe mit Nazi-Tattoo gegen die Verfassungstreue verstoßen 

Daraufhin kündigte das Land dem Quereinsteiger erneut. Doch auch diese Kündigung kassierte das Neuruppiner Gericht mit der Begründung, dass das Strafverfahren gegen den 38-Jährigen noch nicht abgeschlossen sei und seine fehlende Eignung für den Beruf des Lehrers nicht mit Sicherheit habe festgestellt werden können. Das sahen die Richter in Berlin nun anders.

„Zur Eignung als Lehrer gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, unter anderem ‚Meine Ehre heißt Treue‘ in Frakturschrift über dem Oberkörper könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden“, hieß es in der Mitteilung.

Der Mann hatte seine Tätowierungen inzwischen geändert, allerdings half ihm das vor Gericht nicht. „Die ergänzenden Worte ‚Liebe Familie‘ unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien“, hieß es. Und da für die Kündigung auf den Zeitpunkt abzustellen sei, in dem diese dem Mann gegenüber ausgesprochen worden sei, komme es auf die Änderung nicht maßgeblich an.

Vom Landgericht Neuruppin wurde der 38-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vergangene Woche zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt (Az.: 14 Ns 102/20). Er selbst hatte angegeben, keine rechte Gesinnung zu habe. Die Körperbemalung habe er ausgesucht, weil er sich für Wikinger und Germanen interessierte. Das LAG ließ die Revision gegen das Berufungsurteil nicht zu.

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