Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder zur Neuauszählung der Bundestagswahl abgewiesen. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit.
Damit kann das amtliche Endergebnis wie geplant am Freitag festgestellt werden. Die öffentliche Sitzung unter Leitung von Bundeswahlleiterin Ruth Brand wird auch im Internet live übertragen.
Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt. Dessen Wahlprüfungsausschuss prüft die Beschwerden und das Parlament entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieses prüft, ob Wahlfehler begangen wurden. Eine Wahl wird nur dann für ungültig erklärt, wenn besonders schwere Wahlfehler sich womöglich auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirken. Diese Regelung war nun auch der Grund dafür, dass die BSW-Eilanträge keinen Erfolg hatten. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Insbesondere wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden.
BSW scheiterte bei Bundestagswahl nur knapp
Die BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht zog wegen des knapp verpassten Einzugs in den Bundestag nach Karlsruhe, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Der Antrag sei am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, erklärte eine BSW-Sprecherin.
Antragsteller seien Einzelpersonen, nicht das Bündnis Sahra Wagenknecht als Ganzes. Geklagt haben nach Angaben der Parteisprecherin die BSW-Vorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler der Partei.
Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
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So viele Stimmen fehlen dem BSW jetzt für den Bundestag
Auch nachdem das Ergebnis der endgültigen Auszählung der Stimmen durch die Landeswahlausschüsse bekannt wurde, stand fest, dass das BSW weiterhin an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Auf einer Tabelle der Plattform wahlrecht.de lässt sich einsehen, wie viele Stimmen das BSW durch die endgültigen Auszählungen hinzugewann: Lediglich 4277 zusätzliche Stimmen wurden in den vergangenen Wochen noch für das BSW eingetragen. Der Partei fehlen also weiterhin mehr als 9500 Stimmen für den Einzug ins Parlament.
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