Hohe Mieten

Neubauten und möblierte Wohnungen: SPD will Mietpreisbremse ausweiten

Lange dauerte es, bis sich die Ampelparteien auf die Mietpreisbremse festlegten. Nun wollen die Sozialdemokraten zusätzliche Ausnahmen hinzufügen.

Franz Becchi Team News
3 Min
Die SPD will auch Neubauten und möblierte Wohnungen mit der Mietpreisbremse erfassen.

Die SPD will auch Neubauten und möblierte Wohnungen mit der Mietpreisbremse erfassen.

© Benjamin Pritzkuleit

Mitte April hat sich die Ampelregierung nach langem Streit auf die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 verständigt. Die SPD fordert nun aber Änderungen bei den Ausnahmen, um mehr Mieter vor einem zu hohen Anstieg zu schützen. Sie will auch Neubauten und möblierte Wohnungen mit der Sperre erfassen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach der Einigung angekündigt. Die Mietpreisbremse sei ein wichtiges Signal der Koalition, sagte der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Rheinischen Post. „Im Verfahren müssen wir aber schauen, dass wir diese auch wirksam ausgestalten“, so Wiese.

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Laut Wiese wird derzeit überlegt, ob die Neubaudefinition in der entsprechenden gesetzlichen Regelung angepasst werden sollte. Momentan ist festgelegt, dass die Mietpreisbremse für Wohnungen, die erst nach dem 1. Januar 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden, nicht gilt.

Wiese schlägt vor: „Diese Ausnahme von der Mietpreisbremse sollte von 2014 auf 2024 hochgesetzt werden. Gegebenenfalls mit entsprechenden Vertrauensschutzregelungen für bestehende Mietverträge aus diesem Zeitraum.“ Laut dem SPD-Politiker würde dies eine erhebliche Ausweitung der Mietpreisbremse bedeuten.

Mietpreisbremse: Welche Ausnahmen fordert nun die SPD?

Die SPD-Fraktion plant zudem Maßnahmen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte und befristete Mietverhältnisse. Derzeit können Vermieter bei möblierten Wohnungen einen Möblierungszuschlag auf die Nettokaltmiete addieren, der gesetzlich nicht geregelt ist. Laut Wiese sollen diese Zuschläge gesondert ausgewiesen werden, um die Mietkosten transparenter zu machen. Außerdem sollen Mietverträge, die länger als sechs Monate dauern, nicht mehr als vorübergehende Nutzung gelten, damit die Mietpreisbremse greift.

Der Rheinischen Post zufolge hat der Anteil möblierter Wohnungen bei den Inseraten stark zugenommen. Daher hat der Bundesrat kürzlich eine Neuregelung gefordert, um den Mieterschutz bei Kurzzeitvermietungen zu stärken. Wiese begrüßte diese Vorschläge und erklärte, dass sie im Parlament geprüft würden. Justizminister Buschmann hingegen sieht bisher keinen Handlungsbedarf.

Der FDP-Politiker stimmte einer Verlängerung der Mietpreisbremse im Gegenzug für eine Einigung zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu. Nun soll die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029 gelten, statt wie ursprünglich geplant Ende nächsten Jahres auszulaufen. Diese Regelung begrenzt die Miete bei Vertragsabschluss auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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