Senat beschließt neue Auflagen

Neue Berliner Katzenschutzverordnung: Kastrieren, chippen, registrieren

Alle Katzen mit freiem Auslauf sind von den neuen Auflagen betroffen, die der Senat heute beschließen will. Für Freigänger soll eine Kastrationspflicht gelten.

Sophie Barkey Team News
2 Min
Freigänger wie dieser Kater müssen nach dem Willen des Berliner Senats künftig kastriert und gechipt werden. 

Freigänger wie dieser Kater müssen nach dem Willen des Berliner Senats künftig kastriert und gechipt werden. 

© zVg

Außerdem müssen ihre Besitzer sie dann chippen und registrieren lassen. Um die neuen Auflagen zu erfüllen, soll Besitzern eine Frist von einem Jahr eingeräumt werden. Hintergrund der neuen Katzenschutzverordnung ist der derzeitige Anstieg von Streunerkatzen in der Stadt. Viele von ihnen seien verletzt und krank – sie litten etwa an Katzenschnupfen, Parasiten, Zahnentzündungen oder infizierten Wunden. Dass künftig noch mehr Katzen herrenlos herumstreunen, soll mit den neuen Regeln verhindert werden.

Viele Lockdown-Katzen vermutlich nicht kastriert

Derzeit leben etwa 10.000 Streunerkatzen in Berlin, wie die Sprecherin des Berliner Tierheims, Annette Ros, gegenüber der Zeitung angab. Sie vermutet, dass viele Menschen, die sich etwa im Lockdown eine Katze angeschafft haben, nicht wüssten, wie wichtig es ist, die Tiere unfruchtbar zu machen oder ihnen das Geld dazu fehle.

Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass eine Katzenschutzverordnung beschlossen werden soll. Tierschützer kritisieren den Senat für sein langsames Handeln. Aus der Senatsverwaltung hieß es, dass rechtliche Herausforderungen einen Beschluss der Schutzverordnung verzögert hätten. Erst hätte der Senat beweisen müssen, dass es in der Stadt tatsächlich zu viele herumstreunende Katzen gebe. Ende Mai muss noch der Rat der Bürgermeister zustimmen. Der endgültige Senatsbeschluss soll dann in einem Monat erfolgen.

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