Vom 1. Juli an tritt eine Rentenerhöhung in Kraft. Die Bezüge steigen um 3,74 Prozent. Bei einer Rentenerhöhung können einige Bezieher steuerpflichtig werden. Demnach müssen diejenigen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, die mehr als 12.096 Euro verdienen. Sie gelten grundsätzlich als steuerpflichtig. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es jedoch oberhalb des Grundfreibetrags noch eine zusätzliche Freigrenze, wie der Westfälische Anzeiger berichtet. Die Höhe der zu versteuernden Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.
Wer 2020 in Rente gegangen ist, muss demnach 80 Prozent seiner Rente versteuern, ein Freibetrag umfasst die übrigen 20 Prozent. Ab dem Jahr 2058 wird die gesamte Rente steuerpflichtig sein. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird der Rentenfreibetrag für jeden Rentnerjahrgang individuell berechnet und bleibt unverändert, auch bei Rentenerhöhungen. Der Rentenfreibetrag wird zum Grundfreibetrag addiert. Beispielsweise ergibt sich bei einem Rentenfreibetrag von 6000 Euro zusammen mit dem Grundfreibetrag ein Betrag von 18.096 Euro.
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