Neugeborenes erstickt

Berliner Mutter zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt

Sie hatte Infos über eine Abtreibung im Internet gesucht.

Elmar Schütze
3 Min

Mitleid mit dem toten Kind, das nach der Geburt erstickt wurde. Aber auch Mitleid mit der jungen Frau, die zur Täterin wurde, die sich offenbar nicht vorstellen konnte, zu erklären, dass es da etwas gebe, dass es gar nicht geben konnte, ja durfte: ein Kind.

Die erste große Liebe

Vor dem Landgericht Berlin ist am Freitag die 19-jährige Esther S. wegen Totschlags zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die damals 18-Jährige am 11. Dezember 2015 in ihrem Kinderzimmer der elterlichen Wohnung im bürgerlichen Stadtteil Friedenau ihre soeben geborene Tochter erstickt hat. Vorsätzlich.

Das Neugeborene hätte schreien können, dann wären Schwangerschaft und Geburt aufgeflogen, die sie verheimlicht hatte, so das Gericht. Verheimlicht vor dem Kindsvater, einem Mitschüler, ihrer ersten großen Liebe, wie sie vor Gericht erzählte. Zwischenzeitlich habe man sich getrennt. Und sie hat es verheimlicht vor der Familie – Mutter und Bruder waren in der Wohnung, als es passierte.

Das Bündel in eine Tüte gepackt

Esther S. hat also gleich nach der Entbindung ihrer Tochter – sie gab ihr später den Namen Alma – mit einer Schere die Nabelschnur durchtrennt, sie mit Stofflagen zugedeckt, mit einem Handtuch, einem Spannbetttuch, so dass diese nicht mehr atmen konnte.

Das Bündel hat sie in eine Tüte verpackt und verstaut. Weil die Blutungen nicht stoppten, kam Esther S. in der Nacht ins Krankenhaus, wo sie operiert wurde. Dabei wurde offenbar, dass sie gerade ein Kind geboren hatte.

„Gewusst, dass sie schwanger war“

Lange hat sich das Gericht in der Urteilsbegründung damit auseinandergesetzt, ob Esther S. ihre Schwangerschaft möglicherweise nicht bemerkt haben könnte. Das kommt vor. Bei Esther S. war das nicht so, ist das Gericht überzeugt.

In ihrer Urteilsbegründung sagt die Vorsitzende Richterin Regina Alex, die junge Frau habe „gewusst, dass sie schwanger war.“ Sie habe bemerkt, dass die Regel zweimal ausblieb, dass der Bauch dicker wurde.

Ihre Google-Suche lieferte wichtige Hinweise

Eine zentrale Rolle spielte ein Schwangerschaftstest, den Esther S. machen ließ, nachdem der Familie der Bauch aufgefallen war: Der Test war negativ. Die Richterin spricht von „diesem fatalen Test“, habe er doch dazu geführt, dass die Familie zu dem Schluss gekommen sei: Gott sei Dank, das Kind ist nicht schwanger! Ein Kind jetzt habe nicht in ihre eigene und die Lebensplanung der Eltern (Mutter: Designerin, Vater: Diplom-Kaufmann) gepasst.

Esther S. wird sich gewünscht haben, dass das Testergebnis richtig war, doch sie muss es besser gewusst haben, so die Richterin. So wurde eine Google-Suche von ihr gefunden. Stichwort: „Joggen in der Schwangerschaft“. Freundinnen hatten ihr die Teilnahme an einem Hindernislauf geschenkt. Später hat sie „Wehen“ gegoogelt.

Verurteilte wird wohl in Revision gehen

Zwei Jahre und neun Monate sind eine lange Zeit. Die müssen genutzt werden, das eigene Handeln und Fühlen zu erkennen, sich zu öffnen. Jugendstrafe hat in erster Linie erzieherischen Charakter, doch auch Sühne und Abschreckung gehörten dazu, so die Richterin.

Immerhin sollte es danach Perspektiven geben. Esther S. hat in diesem Frühjahr das Abitur gemacht: Notendurchschnitt 1,8. Doch zunächst muss der Prozess zu Ende gebracht werden. Esther S. wird wohl in Revision gehen, ihr Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Bis dahin bleibt sie frei. InHaft muss sie erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

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