Im Bezirk Neukölln sollen störende Einrichtungen rund um die Juliusstraße in Zukunft nicht mehr zulässig sein. Dafür ist der Bebauungsplan 8-111, der die Grundstücke Juliusstraße 56, 57, Bruno-Bauer-Straße 13, 13A sowie Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 betrifft, vom 6. Januar bis 6. Februar öffentlich ausgestellt, wie das Quartiersmanagement Glasower Straße Neukölln mitteilte. Ziel des Plans sei es, störende oder belästigende Nutzungen in diesen Gebieten zu verhindern.
Auf der Webseite des Bezirksamtes heißt es dazu: „Grundsätzlich soll alles so bleiben, wie es ist. Nutzungen, die das Gebiet oder die Umgebung belästigen oder stören können, sollen nicht mehr erlaubt sein.“ Dazu zählen beispielsweise Tankstellen, Spielhallen, Hotels sowie Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten. Andere Nutzungen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, werden nur in Ausnahmefällen erlaubt, nachdem geprüft wurde, ob sie störend sein könnten.
Juliusstraße in Neukölln: So können sich Interessierte beteiligen
Auf dem Grundstück Juliusstraße 56, 57 / Bruno-Bauer-Straße 13, 13A befindet sich ein großes Wohngebäude. Es werde deshalb als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Dagegen wird das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 aufgrund seiner derzeitigen Nutzung durch einen religiösen Verein und Gewerbe als Mischgebiet klassifiziert.
Interessierte können den Bebauungsplan in der Helene-Nathan-Bibliothek einsehen. Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 11 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 11 bis 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr. Online ist der Plan auf mein.berlin einsehbar. Auch eine Teilnahme per E-Mail oder postalisch an das Bezirksamt Neukölln ist möglich. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten können ab dem 6. Januar 2025 telefonisch unter der Nummer 030-90239-2421 oder per E-Mail gestellt werden. Diese sollen zeitnah beantwortet werden.
Quelle: Quartiersmanagement Glasower Straße Neukölln und Bezirksamt Neukölln
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