Neuruppin: Zwei Männer stehen wegen Mordes an einem Sozialhilfeempfänger vor Gericht

Ein Schädel als Beweisstück

Susanne Rost
3 Min

NEURUPPIN. Ein menschlicher Schädel liegt am Dienstag vor den drei Richtern der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin. Es ist der Schädel von Lutz R. aus Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin). Der 40-jährige Sozialhilfeempfänger wurde im Juni in seiner Wohnung von jungen Männern mit einem Stuhlbein erschlagen. Rote Striche auf den weißen Knochen zeigen, wo das Holz den Kopf des Mannes traf. Es sind viele rote Striche auf dem Schädel. Die Gerichtsmedizinerin, die das Beweisstück in einem Schuhkarton nach Neuruppin brachte, muss den Schädel aus Einzelteilen zusammensetzen. Denn etliche Knochen brachen durch die Schläge und Tritte. Ihre Notizen allein über die Kopfverletzungen, die der Mann bei dem Überfall erlitt, füllen mehrere eng beschriebene DIN-A4-Seiten. Von 13 klaffenden Kopfwunden, von zertrümmerten Jochbeinen, einem malträtierten Nasenbein und einem Schädelbasisbruch berichtet Ragna Drescher, die Gerichtsmedizinerin aus Frankfurt (Oder).Beute betrug acht MarkWährend ihres Vortrages starrt Sven R. demonstrativ an die Decke des Gerichtssaals. Der 22-Jährige aus Neuruppin soll minutenlang mit dem Stuhlbein auf Lutz R. eingedroschen haben. Deshalb muss er sich seit dem vergangenen Donnerstag zusammen mit seinem Bekannten Mike B. - einem 27-jährigen, arbeitslosen Maler - wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes vor der Schwurgerichtskammer verantworten. Den beiden Männern, die die Tat am ersten Verhandlungstag gestanden haben, droht lebenslange Haft.Sozialhilfeempfänger Lutz R. muss Überfälle gewohnt gewesen sein. Immer wieder waren Jugendliche in der Vergangenheit in seine Wohnung eingedrungen und hatten dem Mann, den die Richter als "stadtbekannten Säufer" bezeichnen, Geld geraubt und mitgenommen, was sie gerade brauchen konnten. Das Amtsgericht Neuruppin hat wegen dieser Vorfälle Anfang Dezember sechs junge Männer im Alter zwischen 16 und 22 Jahren und ein Mädchen verurteilt. Die meisten erhielten Bewährungsstrafen, nur einer muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Allerdings haben sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidiger Berufung gegen dieses Urteil angelegt.Zu der Clique, die sich regelmäßig bei Lutz R. bediente, gehörte laut Staatsanwalt auch Sven R, der den Mann am 24. Juni gegen Mitternacht umgebracht haben soll. Mike B., der andere Angeklagte, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft vorher nicht in der Wohnung des Sozialhilfeempfängers gewesen. In der Tatnacht wollen beide Angeklagte trinkend durch Neuruppin gezogen sein. Als ihnen dann das Geld ausging, wollte man sich bei Lutz R. Nachschub besorgen. Sie schlugen die Scheibe der Haustür ein und gelangten so zur Wohnung ihres späteren Opfers, deren Tür nicht abgeschlossen war. Der alkoholkranke Bewohner bemerkte die Eindringlinge, die seine Zimmer durchwühlten, zunächst nicht. Er schlief auf dem Sofa. Doch dann wachte er auf. Sie hätten ihn niedergeschlagen, um nicht entdeckt zu werden, sagen die Angeklagten vor Gericht. Ihre Beute betrug acht Mark. Ihr Opfer starb an den Brüchen der Schädelbasis und der Gesichtsknochen und dem großen Blutverlust.Qualvoller Tod"Der Tod war qualvoll", sagt die Gerichtsmedizinerin. Die gebrochenen Unterarm-Knochen zeugten davon, dass der Mann noch versucht habe, die Schläge abzuwehren. "Der Mann kann wenige Minuten nach den letzten Schlägen gestorben sein. Maximal lebte er noch eine Stunde."Mit vor der Brust verschränkten Armen folgt Sven R. den Ausführungen. Er bleibt als Einziger auf seinem Stuhl sitzen, während sich alle anderen Prozessbeteiligten den Schädel ansehen, der vor den Richtern liegt. Mike B. - ein Schmächtiger - steht scheu am Rande der Gruppe. Ein Psychiater beschreibt ihn als "emotional instabil, depressiv, sehr introvertiert". Er sei durchschnittlich intelligent und alkoholkrank. Nach Angaben des Psychiaters läge bei Mike B. eine Persönlichkeitsstörung vor. Diese kann sich strafmildernd auswirken. Am Donnerstag soll das Urteil fallen."Lutz R. lebte nach den Schlägen maximal noch eine Stunde. " Gerichtsmedizinerin Ragna Drescher

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema