Ehrhart Körting hat eine Wandlung vollzogen. Der frühere Innensenator gilt als der Schöpfer des Neutralitätsgesetzes, hält dieses aber für verbesserungswürdig. „Ich würde das Neutralitätsgesetz heute anders formulieren und etwas gelassener an das Thema herangehen“, sagte Körting am Mittwoch der Berliner Zeitung.
„Eine Lehrerin sollte Kopftuch tragen können, solange es dadurch zu keiner Gefährdung des Schulfriedens kommt.“ Für den Fall aber, dass Kinder von einer Lehrerin religiös indoktriniert würden, sollte der Gesetzestext regeln, dass diejenige disziplinarrechtlich belangt oder gar aus dem Dienst entfernt werden könne. Eine ähnliche Regelung gelte im Neutralitätsgesetz von 2005 bereits für Erzieherinnen im Kita-Bereich. Das sei nahe an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2015.
Am Dienstag hatte das Landesarbeitsgericht einer muslimischen Bewerberin Schadensersatz zugesprochen, weil sie mit Kopftuch nicht als Lehrerin an Gymnasien oder Sekundarschulen arbeiten durfte. Die Richterin sah sich an die Position der Karlsruher Verfassungsrichter gebunden, wonach eine Lehrerin konkret den Schulfrieden gefährden müsse.
Emanzipationsmöglichkeit für junge muslimische Frauen
Zum Beispiel weil sie den Islam über andere Religionen stellt oder von Schülern mehr Religiosität verlangt. „Natürlich ist das Kopftuch häufig auch Ausdruck einer patriarchalischen, die Gleichberechtigung der Frau ablehnenden Gesellschaftsform“, räumte Körting ein. Aber das sei nur eine Seite der Medaille. Körting: „Die Emanzipationsmöglichkeit für junge muslimische Frauen ist die andere Seite.“
Bei Moscheebesuchen hätten ihm junge Frauen erklärt, dass der Lehrerberuf für viele junge Musliminnen attraktiv sei. „Das ist demnach ein Beruf, den viele gerne ausüben möchten, um zu Hause auszuziehen und eigenes Geld verdienen zu können.“Tatsächlich steht das seit 2005 gültige Berliner Neutralitätsgesetz, das ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen festlegt, nach den jüngsten Gerichtsentscheidungen in seiner jetzigen Form vor dem Aus.
Davon aufgeschreckt hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nun selbst ein etwa 25.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben: Geklärt werden soll die Frage, ob das Landesgesetz mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit und dem allgemeinen Benachteiligungsverbot vereinbar ist. Das bestätigte Beate Stoffers, Sprecherin der Bildungsverwaltung, am Mittwoch. „Das Gutachten wird in zwei Monaten erwartet“, sagte sie. Offenbar soll es Scheeres Argumentationshilfe liefern, vor allem wenn ein Berliner Fall bald vor dem Bundesarbeitsgericht landet.
Scheeres und Müller halten am Neutralitätsgesetz fest
Wer das Gutachten verfasst, wollte die Verwaltung nicht mitteilen. Nur so viel: Rechtsprechung, Erziehungsauftrag und eine mögliche Wirkung auf Schüler sollten in dem Gutachten Berücksichtigung finden. Scheeres, aber auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller halten bisher stoisch an dem Gesetzestext fest, der Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten das Tragen religiöser Symbole im Dienst verbietet.
Die Aufregung ist groß, nächste Woche will sich der Koalitionsausschuss mit der Zukunft des Gesetzes befassen. Am Mittwoch kam es nach Informationen der Berliner Zeitung zu einem Krisentelefonat zwischen Scheeres und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der das jetzige Gesetz für überholt hält, was er am Dienstag erneut öffentlich mitgeteilt hatte. Die von der Bildungsverwaltung beauftragte Anwältin Seyran Ates empfahl Behrendt daraufhin via Facebook, er solle wegen dieser angeblich unsauberen Einordnung seine Rolle als Senator überdenken. Nach Informationen der Berliner Zeitung soll Behrendt darauf gedrängt haben, dass der Ates-Beitrag verschwinde. Am späten Nachmittag war der Facebook-Eintrag von Ates gelöscht.
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