Der abgesetzte Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, kann womöglich vorerst wieder auf seinen Posten zurückkehren. Gegen seine Freistellung vor zwei Monaten erwirkte er jetzt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Einen entsprechenden Bericht des „Tagesspiegels“ bestätigte der Sprecher der Senatskulturverwaltung, Daniel Bartsch, am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Eilentscheidung des Gerichts sei am Freitagnachmittag eingegangen. Näher wollte sich Bartsch zu dem Vorgang nicht äußern.
Knabe wird vorgeworfen, nicht entschieden genug gegen die sexuelle Belästigung von Frauen durch seinen Stellvertreter vorgegangen zu sein. Der Historiker hat die Vorwürfe zurückgewiesen und Klage gegen seine Kündigung eingereicht.
Knabes Kündigung selbst nicht unwirksam
Mehrere Volontärinnen, Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen hatten der „Führungsetage“ der Gedenkstätte sexistisches Verhalten vorgeworfen und sowohl an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) als auch Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) geschrieben. Lederer ist Vorsitzender des Stiftungsrates, der die Kündigungen von Knabe und seinem Vize einstimmig beschloss.
Laut „Tagesspiegel“ will Lederer noch am Wochenende in Absprache mit Grütters „alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um die Eilentscheidung des Gerichts anfechten zu lassen“. Allerdings soll Knabes Kündigung selbst nicht unwirksam sein, sondern dieser habe zunächst erfolgreich gegen seine vorläufige Freistellung geklagt. Der Historiker habe beantragt, weiterbeschäftigt zu werden, bis seine Kündigung wirksam wird, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. (dpa)
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