Niedrige Einkommen: Jeder zweite Haushalt hätte Anspruch auf eine Sozialwohnung

Um den Bedarf zu decken benötigt Berlin bis 2013 ca. 194.000 neue Wohnungen.

BLZ
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Steigende Mieten, Spekulation mit Wohneigentum – auch Berlin liegt im unsozialen Trend. Mit verheerenden Folgen für viele Mieter. Denn jeder zweite Haushalt besitzt ein so niedriges Einkommen, dass er eigentlich Anspruch auf eine Sozialwohnung hätte.

Künftig werden es sogar 69 Prozent sein, weil der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wurde. Sogar Menschen mit Durchschnittseinkommen können sich bald in Berlin keine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt mehr leisten.

Bevölkerungsmix geht verloren

Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg: Vermieter verlangten hier für freie Wohnungen im vergangenen Jahr durchschnittlich 11,50 Euro je Quadratmeter – kalt. Eine 60-Quadratmeter-Wohnung kostet demnach 690 Euro monatlich. Das Nettoeinkommen eines Haushalts beläuft sich dagegen im Schnitt auf 1625 Euro (2015).

Jüngst wurde in Kreuzberg ein Wohnhaus versteigert, für sage und schreibe 7,16 Millionen Euro. Die Mieter befürchten, dass ihre bisherigen Mieten nicht mehr zu halten sein werden. So geht nach und nach in vielen Stadtteilen die Durchmischung der Bevölkerung verloren – also das Typische für die Berliner Innenstadt.

Verstoß gegen das Grundgesetz

Zu den Preistreibern am Mietenmarkt gehört die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen, Berlins größte Vermieterin. Sie verlangt beim Abschluss neuer Mietverträge durchschnittlich 24 Prozent mehr Miete als bei bestehenden Mietverhältnissen, wie der Senats mitteilte. Mieter klagen dagegen. Innerhalb eines Jahres soll die deutsche Wohnen etwa 1000 Prozesse vor Gericht geführt und viele davon verloren haben.

Auch aus diesem Grund wird gerade von Vermieterseite vor dem Bundesverfassungsgericht ein Generalangriff gegen die Mietpreisbremse geführt, die 2015 in Berlin in Kraft trat. Sie legt den Vermietern gewisse Zügel bei allzu dreisten Mietsteigerungen an. Von Vermieterseite heißt es dagegen, sie verstoße gegen das Grundgesetz.

Insgesamt stiegen von 2014 bis 2017 die Kaltmieten in Standardlagen um 6,3 Prozent auf 8,50 Euro je Quadratmeter. In Vorzugslagen erhöhten sie sich um 5,2 Prozent auf 10 Euro pro Quadratmeter. Zugleich verlieren viel alte Sozialwohnungen durch automatische Mieterhöhungen ihren sozialverträglichen Status.

Steigende Mieten und Wohngeldreform

Um das soziale Problem in Berlin zu lösen, müssten mehr preiswerte Wohnungen errichtet werden. Per Koalitionsvertrag wurden deshalb die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichtet, bis 2021 insgesamt 30.000 Wohnungen zu errichten. Die Hälfte davon – statt wie bisher weniger als 10 Prozent – sollen Sozialwohnungen sein. Doch bis dato ist nur der Bau von 27.000 Wohnungen geplant.

Zum Vergleich: Um den wachsenden Bedarf zu decken, braucht Berlin bis zum Jahre 2030 etwa 194.000 neue Wohnungen. Das Gros wird also nach wie vor von Privaten getragen. Und der Anteil von Sozialwohnungen wird verschwindend gering sein.

Der sozialen Misere begegnet der Senat mit Zuschüssen. Diese werden ab 1. Januar 2018 für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erhöht. Doch das reicht noch lange nicht. Denn der Anteil der Wohngeldempfänger insgesamt ist seit 2011 stark gesunken, trotz steigender Mieten und Wohngeldreform.

Hinzu kommt, dass das Wohngeld im Bundesvergleich zu niedrig ist. Berliner Wohngeldempfänger erhielten im vergangenen Jahr im Schnitt einen Zuschuss von 149 Euro pro Monat. Bundesweit waren es dagegen 157 Euro. Vor allem ältere Menschen sind in Berlin auf Wohngeld angewiesen.

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