Offiziell sollte die Nachricht erst am Mittwoch bekannt gegeben werden. Nun ist sie doch schon durchgesickert. Bei einer Schifffahrt zur Feier des dreißigjährigen Bestehens der Vereinigung der Oberstufendirektoren (VOB) am Freitag wurde Staatssekretär Alexander Slotty gefragt, wie es mit der Verbeamtung weitergeht. „Wir werden alle Versprechen einhalten“, so lautete die Antwort von Alexander Slotty.
Nach Informationen der Berliner Zeitung bedeutet das, dass die Altersgrenze bei der Verbeamtung vorübergehend von 45 auf 51 Jahre hochgesetzt wird, um möglichst vielen Bestandslehrkräften noch den Weg in die Verbeamtung zu ermöglichen.
Berliner Lehrer können sich freuen: Großzügige Altersgrenze für Verbeamtung
So war es auch im Koalitionsvertrag festgesetzt worden: dass Bestandslehrkräfte sich bis zum Tag ihres 52. Geburtstags um eine Verbeamtung bemühen können. Doch stand dies lange unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch den Finanzsenator. Und tatsächlich mussten in den Beratung einige Schleifen gedreht werden, bevor Daniel Wesener auf Drängen von Franziska Giffey endlich sein Placet gab.
Normalerweise werden nur diejenigen verbeamtet, die mindestens noch zwanzig Jahre arbeiten können vor dem Renteneintritt. Dass man diesen Zeitraum für die Berliner Lehrkräfte nun auf 13 Jahre verkürzt, ist ein Vorgang, der in Deutschland einzigartig ist.
Düpierte Quereinsteigerin: „Was mir am Ende dieses ganzen Stresses winkt!“
Als man in Sachsen vor drei Jahren zur Verbeamtung der Lehrkräfte zurückkehrte, wurde die Altersgrenze nicht angehoben, sondern sogar abgesenkt, damit das Land weniger Geld in den Pensionsfonds zahlen muss.
Nachteilsausgleich für Lehrer, die nicht verbeamtet werden können
Die Regelungen bei der Verbeamtung erfordern ein sogenanntes Artikelgesetz. Das bedeutet, dass verschiedene Gesetzesartikel geändert und um neue Absätze ergänzt werden müssen. Ein komplizierter Vorgang, der viel Abstimmung erfordert. Mit etwas Glück kann das Artikelgesetz Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und vermutlich werden dann zuerst die älteren Jahrgänge verbeamtet.
Bezahlung von Berliner Lehrern: Zeit oder Geld oder gar nichts?
Bei der Kompensation der Lehrkräfte, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht verbeamtet werden können, wird es wohl auf das „Sächsische Modell“ hinauslaufen. Das heißt, dass diese Lehrkräfte mit einer monatlichen Zulage in Höhe von etwa 200 Euro rechnen können.
Der Schulleiter der Friedensburg-Oberschule, Sven Zimmerschied, sagt, er sei sehr zufrieden mit den neuen Regelungen. „Insgesamt ist das eine vernünftige Lösung“, urteilt er. „Denn durch das starke Anheben der Altersgrenze wird die Zahl der Enttäuschten relativ klein sein. Natürlich tut es mir leid für diejenigen Kollegen, die dann durch das Raster fallen. Meine Frau wird es treffen und bei mir wird es extrem knapp, denn ich bin dieses Jahr 50 geworden.“
Zimmerschied schätzt, dass in seinem Kollegium von 126 Lehrkräften fünf oder sechs betroffen sein werden. „Sie werden ihren Unmut äußern, aber sich irgendwann an die neue Situation gewöhnen.“
Gehen sie fast leer aus? Das Schicksal der nicht-verbeamteten Lehrer
Der Schulleiter hebt positiv hervor, dass die Bildungsverwaltung die Verbeamtung wohl im Rahmen des anvisierten Zeitplans umsetzen wird. „Wichtig ist, dass die Kollegen bald Klarheit bekommen. Bei den unter 45-Jährigen hatten einige schon mit dem Gedanken gespielt, ob sie nicht kündigen sollten und dann als Beamte neu anfangen. Aber nun sieht es ja so aus, als ob die Nachverbeamtung doch günstiger ist als eine Neuverbeamtung. So kann ich als Schulleiter die Parole ausgeben: Bleibt ruhig! Bald geht es wirklich los.“
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