Panne

Falschmeldungen zum NPD-Verbot sorgen für Verwirrung

„Spiegel Online“ und andere verbreiteten die Nachricht, die NPD werde verboten.

Markus Decker RICHTIG
2 Min
In den Medien herrschte zunächst Verwirrung um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot.

In den Medien herrschte zunächst Verwirrung um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot.

© dpa

Die Falschmeldung, die kurzzeitig bei „Spiegel Online“ zu sehen war.

Die Falschmeldung, die kurzzeitig bei „Spiegel Online“ zu sehen war.

© Screenshot Spiegel Online

„Spiegel Online“, so viel steht fest, gab um kurz nach zehn Uhr eine Eilmeldung heraus: „Das Urteil ist gefallen: Die NPD wird verboten.“ Der grüne Abgeordnete Volker Beck schrieb daraufhin bei Twitter: „Das überrascht mich: Ob das in Straßburg hält?“ Die meisten Experten waren nämlich davon ausgegangen, dass es nicht zu einem Verbot kommen würde. Erstens weil die Karlsruher Richter die NPD als zu schwach einstufen würden. Und zweitens weil spätestens der Europäische Gerichtshof, die Berufungsinstanz, zu einem solchen Urteil käme und das Verfassungsgericht sich ungern korrigieren ließe. Und tatsächlich: Die Nachricht von „Spiegel Online“ war falsch. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lautete, dass die NPD nicht verboten wird.

Nur war der Schaden da schon eingetreten. Vereinzelte Politiker wie Linksparteichef Bernd Riexinger und der Leiter der Berliner Senatskanzlei, Björn Böhning (SPD), begrüßten die falsche Nachricht. Als der Irrtum ruchbar wurde, ließ die Kritik jedoch nicht lange auf sich warten. Hans-Jörg Vehlewald, Chefreporter Politik bei der Bild-Zeitung, schrieb bei Twitter: „Fassungslos! Und das nach 70 Lehrzeit!!!“ Ein Kollege der Zeitung „Die Welt“ schloss sich an mit der Bemerkung: „Fake News Premium.“ Riexinger tat kund, es habe da wohl unterschiedliche Wahrnehmungen desselben Sachverhalts gegeben.

Nun ist der Vorwurf, hier sei eine Fake News verbreitet worden, ziemlich daneben. Denn hinter Fake News verbirgt sich in der Regel eine Absicht. Andere Journalisten sagten, sie hätten den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ebenfalls falsch verstanden, weil der zunächst die Anträge zitiert habe, in denen es hieß, die NPD „ist verfassungswidrig“. Ein peinlicher Fehler war es natürlich trotzdem. Einer, der zeigt, dass Journalismus Zeit braucht.

In der Spiegel-Redaktion ist das Bedauern groß. Es handele sich zweifellos um eine Blamage, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Bei Twitter zeigte ein User denn auch ironisch Mitleid mit der Bemerkung: „Unsere Gedanken sind beim verantwortlichen SPON-Redakteur.“

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