Raubkunst-Tagung in Berlin

Die Kunst des Zurückgebens

Es geht den Nachkommen der NS-Opfer vor allem um die Anerkennung ihres Anspruchs.

Nikolaus Bernau
4 Min
Als  Raubkunst  identifiziert: „Grete Marx“ (1915) von Bernhard Pankok.

Als  Raubkunst  identifiziert: „Grete Marx“ (1915) von Bernhard Pankok.

© dpa

Es ist eine Nachricht, die im politischen Tagesgeschehen leicht überlesen werden kann. Die Niederländische Staatsbahn beabsichtigt, endlich die Nachkommen jener zwischen 1940 und 1945 als Juden Verfolgten und Ermordeten zu entschädigen, die mit der Beihilfe ihrer Mitarbeiter, Gleise und Züge deportiert und ermordet wurden. Noch 2005 war eine solche individuelle Regelung ausgeschlossen worden.

Die Nachricht steht in einem unmittelbaren Zusammenhang zu der am Mittwoch zu Ende gegangenen Berliner Tagung über jene Washingtoner Erklärung, in der 1998 44 Staaten und zwölf nicht staatliche Organisationen, wie etwa Opferverbände, sich verpflichteten, Kunstwerke, Bücher und Archivalien aus jüdischem Besitz, die zwischen 1933 und 1945 unter Zwang verkauft oder beschlagnahmt worden waren, aufzuspüren und mit den ursprünglichen Eigentümern oder deren Erben eine „faire und gerechte Lösung“ über Rückgabe oder Entschädigung zu finden. Es war eine Tagung, die angefüllt war mit Reden, in denen das Erreichte belobigt, aber auch Defizite angemahnt wurden. Dazu Dutzende Vorträge über Forschungen, Ausstellungen und ergreifende Einzelfälle.

Zur Sprache kam auch, dass die deutsche Limbach-Kommission nur 15-mal angerufen wurde, um Streitfälle zu klären. Viele aber konnten schon im Vorfeld geklärt werden, vor allem, wenn Institutionen selbstständig forschen und dann aus eigenem Antrieb auf mögliche Antragsteller zugehen. Wozu allerdings nicht nur die systematische Ausbildung der Forscher gehört, sondern auch deren soziale und finanzielle Etablierung: Wenn nur halbe oder befristete Stellen geschaffen werden, kann keine kontinuierliche Recherche stattfinden. Zumal meist Tausende von Objektgeschichten erforscht werden müssen, um nur ein Objekt mit möglicher Rückgabenotwendigkeit zu ermitteln. Und die potenziellen Erben sind oft in alle Welt verstreut.

Die Frage der Raubkunst kennt eine Grenzen

Doch der Erfolg ist nicht nur für die nationale Selbstvergewisserung wichtig. Anlässlich der Übergabe solcher Objekte, die manchmal die einzigen Erinnerungsstücke einer Familie an die Zeit „davor“ sind, kommen deren Mitglieder oft erstmals seit Jahrzehnten wieder zusammen, wie aus Lüneburg oder Rostock berichtet wurde. Der oft geringe materielle Wert der Objekte zeigt, dass es den meisten Nachkommen vor allem um Anerkennung geht. Nicht selten wurden von ihnen die Objekte dann auch umstandslos als Dauerleihgaben bereitgestellt – um an die Familien zu erinnern, auch an die individuellen Folgen der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik.

Trotzdem verweigern etwa Russland, Polen oder Ungarn bis heute ihre Teilnahme, mit der Begründung, sie und ihre Gesellschaften seien selbst Opfer gewesen. In Italien oder Spanien, beklagte Stuart Eizenstat, einer der Initiatoren der Washingtoner Erklärung, werden Rückgaben noch immer verschleppt. Selbst in den Niederlanden werde wieder debattiert, ob nicht der Anspruch der Erben genauso zu werten sei wie das Interesse der heutigen Besitzer.

Vergessen wird inzwischen oft, wie groß der Widerstand der Institutionen war. Doch immer neue Skandale um berühmte Kunstwerke, etwa die Aufdeckung der schamlosen Bereicherung der Niederlande an der Sammlung des Kunsthändlers Goudstikker, die Entdeckung der „herrenlosen“ Vermögen in Schweizer Banken, die Erkenntnis, dass in ganz normalen deutschen Haushalten ehemals Juden gehörende Möbel stehen können, haben gezeigt, dass die Frage der Raubkunst keine Grenzen kennt. Inzwischen aber sind Objekte, die das Odium des Kunstraubs tragen, kaum noch verkäuflich. Kein Museum kann sie noch erwerben, ohne sich, wie es der Direktor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Bernhard Maaz, vorschlug, von vorneherein nur als Verwahrer bis zu einer endgültigen Regelung zu definieren.

Jede historische Einbettung fehlt

Die Washingtoner Erklärung gilt jedoch nur für NS-Raubkunst aus jüdischem Besitz – angesichts der großen Opferzahlen nachvollziehbar. Warum wurden nicht vergleichbare Regelungen für Sinti und für Roma gefunden? Wie steht es mit dem Eigentum von politisch oder religiös Verfolgten, von Schwulen etc.? Wo sind die Förderprogramme, um in Osteuropa Recherchen trotz der fehlenden oder zerstörten Archive möglich zu machen? Wie kann eventuellen Anspruchstellern schon im Vorfeld der Recherchen geholfen werden? Und wie geht man mit dem Besitz um, der keine Erben hat, weil die gesamte Familie ermordet wurde? Lauter offen Fragen.

Leider fehlte auf der Tagung jede historische Einbettung: Deutschland war durch die Regelung „Rückgabe vor Entschädigung“ in der Debatte um das Erbe der DDR vorbereitet. Amerikanische Häuser wie das Getty-Museum oder das New Yorker Metropolitain Museum sind heute vorbildlich, was die Veröffentlichung ihrer Sammlungsgeschichten im Internet angeht. Aber das ist auch Folge einiger Skandale um Erwerbungen aus Raubgrabungen in den 90er-Jahren. Auch das gehört zur Geschichte der Washingtoner Erklärung.

Doch kann sicher konstatiert werden: Sie funktioniert so gut, wie eine rückwirkende Eigentumsveränderung nach mehr als drei Generationen eben funktionieren kann. Alleine damit hatte 1998 niemand gerechnet. Und das wirft die Frage auf: Warum werden die Regeln der Washingtoner Erklärung nicht auch auf zu Kolonialzeiten geraubtes Gut angewandt?

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