NSU-Prozess in München

Wenn Zschäpe redet

Der Münchner NSU-Prozess geht seinem Ende entgegen, ein Urteil könnte bereits im nächsten Sommer fallen – nur die Hauptangeklagte kann den Zeitplan noch durcheinander bringen

Andreas Förster
3 Min
Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess

© dpa Lizenz

In Berlin wird im November ein neuer NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Arbeit aufnehmen, im Münchner NSU-Prozess hingegen zeichnet sich langsam ein Ende ab. Möglicherweise schon Anfang kommenden Jahres könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden, dann würden die Plädoyers folgen und vielleicht sogar noch vor der Sommerpause ein Urteil. Wohl nur einer könnte diesen Zeitplan noch ins Wanken bringen – und das wäre die bis jetzt eisern schweigende Hauptangeklagte Beate Zschäpe.

Hartnäckig halten sich seit einiger Zeit die Gerüchte unter den Prozessbeteiligten, wonach Zschäpe zusammen mit ihrem Verteidiger Matthias Gransel und einem weiteren, im Hintergrund agierenden juristischen Berater für November eine Erklärung vorbereite. Es wäre ihre erste Einlassung zur Sache, seit sie sich am 8. November 2011 nach einer viertägigen Flucht der Polizei in Jena stellte. Schon damals hatte sie die Aussage verweigert, aber gleichzeitig erklärt, sie habe sich nicht gestellt, um nicht irgendwann einmal auszusagen.

Chance auf mildere Strafe

Zuletzt machte sie im März einem psychologischen Gutachter gegenüber Andeutungen, dass sie sich im Prozess äußern wolle. Ihr dreiköpfiges Verteidigerteam verhindere dies aber, sagte Zschäpe damals. Seit sie im Sommer Gransel als vierten Pflichtverteidiger bekommen und die Kommunikation mit den übrigen drei Anwälten abgebrochen hat, dürfte einer Aussage nichts mehr im Wege stehen.

Weder eine oberflächliche Erklärung, in der sie alle Vorwürfe zurückweist, noch ein Teilgeständnis würden Zschäpe in dieser Prozessphase noch Vorteile verschaffen. Günstig auf ein späteres Strafmaß könnte sich lediglich ein vollumfängliches Geständnis auswirken. Zschäpe könnte allerdings auch weitere Komplizen und Hintergründe benennen. Das würde den Zeitplan des Gerichts erheblich durcheinanderwirbeln, denn es müsste die Aussagen prüfen und dazu Zeugen hören und Dokumente sichten. Sollte Zschäpe zudem einen oder mehrere der Mitangeklagten belasten, dürften sich auch diese zu Aussagen gezwungen sehen. Denn außer ihr haben bisher Ralf Wohlleben, der die als Mordwaffe benutzte Ceska-Pistole besorgt haben soll, und André E., der engste Vertraute des Trios in Zwickau, im Prozess geschwiegen.

Für eine baldige Aussage Zschäpes spricht nicht zuletzt, dass ihr langsam die Zeit davonläuft. Anfang Oktober hat das Gericht deutlich zu erkennen gegeben, dass es sich im Hinblick auf eine Verurteilung der insgesamt fünf Angeklagten offenbar schon eine Meinung gebildet hat. Insgesamt 14 Anträge, die in den letzten zwei Jahren überwiegend von Anwälten der Nebenkläger gestellt wurden und über die noch nicht entschieden war, lehnte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nun endgültig ab, weil sie für die Entscheidungsfindung nicht mehr benötigt würden. Dabei ging es etwa um mögliche lokale Mittäter und Unterstützer, die dem NSU bei der Auswahl der Opfer ihrer Mordanschläge halfen, sowie um die Aufklärung von Beschaffungswegen weiterer Tatwaffen.

Die Fragen der Hinterbliebenen

Die Verteidiger nahmen das stillschweigend hin, nicht jedoch die Anwälte der Nebenkläger. In den kommenden Wochen werden sie dazu eine gemeinsame Gegenvorstellung einreichen, um das Gericht vielleicht doch noch umzustimmen. Darin dürften die Anwälte nicht nur begründen, warum sie die abgelehnten Beweisanträge für die Sachaufklärung in einem Mordfall als notwendig erachten. Und sie werden wohl auch deutlich machen, dass die vom Gericht als „unerheblich“ bezeichneten Fragen etwa nach der Auswahl der Opfer gerade für die Nebenkläger, also die Hinterbliebenen der Ermordeten, von großer Bedeutung sind.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema