Das OLG hob den Beschluss des Familienrichters auf, ließ aber die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu.
Der Weimarer Amtsrichter hatte auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.
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Schon das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht dagegen in einem Eilverfahren für zulässig erklärt. Den Beschluss des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.
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