In rund 30 Berliner Foodsharing-Kühlschränken („Fairteiler“) können nicht mehr benötigte Produkte aus Privathaushalten sowie Ausschussware von Betrieben ablegt werden. Wer sie gebrauchen kann, greift zu. Dadurch sollen weniger Lebensmittel im Müll landen.
Kühlschränke-Betreiber als Unternehmer
Die Auflagen waren noch unter Gottsteins Vorgängerin entstanden. Betreiber der Kühlschränke können demnach als Lebensmittelunternehmer eingestuft werden. Das Vorgehen wurde mit möglichen Gesundheitsgefahren durch gespendete Lebensmittel begründet.
Die Ehrenamtler sahen die Schränke damit vor dem Aus. Nach mehreren Gesprächen glaubten sie sich zuletzt geduldet, erklärte die Initiative. Kürzlich seien dann in Pankow wieder Kühlschränke versiegelt worden.
Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz kündigte an, die Petition entgegenzunehmen. Für Gespräche mit Foodsharing sei man offen, so ein Sprecher. Inhaltlich wollte er sich zunächst nicht positionieren. (dpa)
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