Opposition

Linke will über Mindestlohn abstimmen

Auch die Linke will mitmischen und drei Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen. Der wichtigste Punkt ist die Einführung eines Mindestlohns. Unterdessen kündigten die Fraktionschefs von Linken und Grünen, Gregor Gysi und Anton Hofreiter, an, ihre Oppositionsrechte notfalls einklagen zu wollen.

Markus Decker
2 Min
Erneut in der Debatte: Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde

Erneut in der Debatte: Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde

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Die Linke wird in der Bundestagssitzung am Donnerstag drei Gesetzentwürfe einbringen, um die von Union und SPD angestrebte große Koalition herauszufordern. „Wir wollen uns einbringen“, sagte die linke Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte am Dienstag in Berlin. Der wichtigste der drei Anträge betrifft die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Eigentlich will die Linke einen Mindestlohn von zehn Euro. Der Antrag zielt auf die SPD, die mit der Forderung von 8,50 Euro in die Koalitionsverhandlungen gegangen war. Bis Dienstagnachmittag blieb indes unklar, ob sie sich damit ohne Abstriche würde durchsetzen können. Ein weiterer Antrag gilt der Abschaffung grundloser Befristungen von Arbeitsverträgen.

Die Anträge werden aller Voraussicht nach in den Hauptausschuss verwiesen, der sich am Donnerstag konstituieren soll. Die Linke lehnt diesen Ausschuss zwar ab. Sie pocht darauf, unverzüglich die zentralen Bundestagsausschüsse einzusetzen und damit nicht bis nach der Regierungsbildung zu warten. Trotzdem wird die Linksfraktion fünf Abgeordnete in das provisorische Gremium entsenden.

Unterdessen kündigten die Fraktionschefs von Linken und Grünen, Gregor Gysi und Anton Hofreiter, an, ihre Oppositionsrechte notfalls einklagen zu wollen. „Wenn wir unsere Oppositionsrechte nicht einvernehmlich mit Union und SPD klären können, ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht“, sagte Gysi der Bild-Zeitung. „Die erste Klage reichen wir Grünen ein, wenn Schwarz-Rot uns einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre verweigert“, ergänzte Hofreiter.

Wenn die große Koalition zustande kommt, stellt die Opposition nur etwa 20 Prozent der Abgeordneten. Um Minderheitsrechte wie Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht nutzen zu können, sind 25 Prozent erforderlich.

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