Die Staatsanwaltschaft sehe bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung, weil das Existenzrecht Israels dadurch betroffen sei, sagte die Sprecherin. Bei dem entsprechenden Paragrafen 130 heißt es, bestraft werde, wer gegen „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen“ zum Hass aufstachele oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordere. Verboten sind laut Gesetz schon lange Parolen wie „Tod den Juden“. Andere Parolen, die Israel angreifen, sind dagegen als Meinungsäußerung zulässig.
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