Der Bundesrechnungshof (BRH) hat einem Bericht des „Spiegel“ zufolge weitere Milliarden-Ausgaben kritisiert, die der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Zeit der Corona-Pandemie zu verantworten hatte. Dabei geht es demnach um Zahlungen von 3,1 Milliarden Euro für Krankenhäuser. Mit der Summe sollten die Kliniken ab Ende 2021 für einen Mehraufwand durch Corona-Patientinnen und Patienten entschädigt werden. Das stütze sich laut einem Rechnungshof-Berichts nicht auf valide Belastungsdaten. Der sogenannte Versorgungsaufschlag hatte „keine nachhaltige Wirkung und war unwirtschaftlich“.
Dem Bericht zufolge konnten Krankenhäuser damals bis zu 9508 Euro pro Corona-Patientin oder -Patient abrufen, zusätzlich zu den regulär abgerechneten Behandlungskosten pro Kopf von durchschnittlich 6796 Euro. Ob die Krankenhäuser das Extrageld überhaupt gebraucht hätten, sei nicht ausreichend geprüft worden, kritisierte demnach der Rechnungshof.
Bundesgesundheitsministerium: Aufschlag sei wichtig für Überleben der Kliniken gewesen.
Bei der Höhe des Versorgungsaufschlags habe das Gesundheitsministerium nach Ansicht des Rechnungshofs weder berücksichtigt, „inwieweit etwaige pandemiebedingte Erlösrückgänge bereits durch andere Maßnahmen ausgeglichen wurden, noch inwieweit tatsächlich Mehrausgaben anfielen“. Die zusätzliche Förderung sei daher „planlos und abgekoppelt von den tatsächlichen Bedarfen“ erfolgt.
Das Bundesgesundheitsministerium wies laut „Spiegel“ die Kritik zurück. In der Notlage der Pandemie habe die Regierung schnell entscheiden müssen; der Versorgungsaufschlag sei wichtig für das Überleben der Kliniken gewesen, hieß es demnach.
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