Peter Fechter bekommt in Berlin kein Ehrengrab. Das hat die Senatskanzlei jetzt entschieden. Das Grab des Bauarbeiters, der 1962 bei einem Fluchtversuch aus der DDR erschossen wurde, ist nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauerhaft gesichert. So steht es in einem Schreiben an das Bezirksamt Pankow. Die Verordneten setzen sich seit 2005 dafür ein, dass Fechters Grabstelle auf dem Friedhof der Auferstehungsgemeinde in Weißensee zum Ehrengrab ernannt wird. Laut Senat würden die Kriterien nicht erfüllt. (BLZ)
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