In der öffentlichen Diskussion um Reformen des Pflegesystems ist ein weiterer Aspekt in den Vordergrund gerückt: Kinder sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig auch dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Aus den Ländern und der SPD kommt Kritik.
„Die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen zwingt uns zu weiteren Entlastungen – auch der Kommunen“, sagte die CDU-Politikerin der Rheinischen Post. Daher müssten auch Regelungen überprüft werden, die zu einer Zeit beschlossen worden seien, in der die Finanzlage deutlich besser gewesen sei. Dazu zähle auch die 2019 eingeführte Grenze, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, sagte Warken. Nach ihren Plänen sollen künftig auch Kinder mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden können.
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SPD-Politiker fordert Pflegedeckel
Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) sprach mit Blick auf Warkens Vorhaben von einer „Politik des Sozialabbaus“. Er forderte in der Rheinischen Post eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege: „Wir brauchen einen verbindlichen Pflegedeckel, der die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft begrenzt und den Menschen echte Planungssicherheit gibt.“
Eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung sei zwar mit Blick auf das Milliardendefizit der Kassen notwendig, sagte Jung. „Wer die Antwort darauf jedoch vor allem in höheren Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sucht, löst die Probleme nicht, sondern verlagert sie.“ Eine nachhaltige Reform müsse die Pflegeversicherung strukturell stärken und die Lasten fair verteilen. Dazu gehöre auch eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte, die Warken ebenfalls einschränken wolle.
Weitere Einschnitte geplant
Der am Freitag veröffentlichte Reformentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht zudem höhere Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad vor sowie eine langsamere Steigerung der Zuschüsse für Heimkosten durch eine zeitliche Streckung der Zuschuss-Staffel und höhere Beiträge für Kinderlose. Entlastungsbeiträge der Pflegekassen, etwa für Haushaltshilfen, sollen halbiert werden. Auch die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen soll wegfallen.
Die geplante Abkehr von der 100.000-Euro-Grenze ist nicht Teil des Reformgesetzes zur Pflegeversicherung, sondern müsste in einem separaten Gesetz geregelt werden.
Länder und Verbände können bis Mitte kommender Woche zu dem Entwurf Stellung nehmen. Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens entscheidet der Bundestag.
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