Nahost-Konflikt

Polizei prüft weiter Verbot von Palästina-Demonstration

Nach dem Demonstrationsrecht sind Kundgebungen zulässig, auch wenn sie großen Teilen von Politik und Gesellschaft missfallen. Verbote sind bei Volksverhetzun...

dpa
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ARCHIV - Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug.

ARCHIV - Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug.

© Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Angemeldet ist eine „Demo in Solidarität mit Palästina“ mit 250 angekündigten Teilnehmern am Mittwochnachmittag in Neukölln. Ähnliche Demonstrationen wurden im Frühjahr von der Polizei verboten, weil volksverhetzende und antisemitische Parolen, Gewaltausbrüche und Gewaltverherrlichung erwartet wurden. Gerichte bestätigten die Verbote.

Zuvor hatte es Ostern eine palästinensische Demonstration in Neukölln gegeben, bei der einzelne Teilnehmer antisemitische Parolen riefen, darunter laut Beobachtern auch „Tod den Juden, Tod Israel“.

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