Bei Verhaltensauffälligkeiten durch Cannabiskonsum würden die Dienstvorgesetzten das Gespräch mit den Betroffenen suchen, erklärte die Polizeipräsidentin. Auch die Vorgesetzten an der Polizeiakademie sind laut Slowik derzeit angewiesen, darauf zu achten. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Beliebtheit von Cannabis bei jüngeren Menschen. „Etwas anderes bleibt uns derzeit auch nicht übrig, weil es anders als beim Alkohol beim Cannabis keine objektiven Tests gibt“, so Slowik. Die Polizeipräsidentin riet Polizeibeamten zur Mäßigung beim Kiffen in der Freizeit. „Jeder, der das tut, muss klar sicherstellen, dass er nicht berauscht zum Dienst erscheint“, sagte sie.
Seit dem 1. April sind Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit Vorgaben erlaubt. Beim Rauchen von Marihuana oder Haschisch in der Öffentlichkeit müssen allerdings Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.
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