Auch Medien berichteten am Dienstagmorgen über das Thema. In einem ersten Schritt können sich Blinde und Sehbehinderte auf Antrag von der Pflicht befreien lassen, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu beseitigen. Noch dieses Jahr sollen sie grundsätzlich befreit werden.
Im August habe eine Potsdamerin, die auf einen Blindenhund angewiesen ist, die Verwaltung um eine Ausnahmegenehmigung gebeten, steht in der Mitteilung der Stadt. Sie sei von Passanten angesprochen worden, dass sie den Hundehaufen wegräumen solle. Sie sei aber blind und das Aufheben sei ihr nicht möglich. Den Angaben der Stadt zufolge hat das Potsdamer Ordnungsamt selbst so etwas nie von behinderten Menschen gefordert.
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