Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Wie man aus gut informierten Kreisen hört, sind sich die Verantwortlichen zumindest im Bundesgesundheitsministerium dessen auch bewusst. Bis es aber eine gesichtswahrende Änderung der Richtlinie besser richten kann, gilt die vorliegende Version. Die Einzelheiten können Sie bei der KBV und KZBV selbst nachlesen. Ich will kurz die folgenschwersten Inhalte zusammenfassen.
Datenschutz-Kolumne
Praxen an die Cyber-Front
Ärztinnen und Zahnärzte müssen eine neue Datenschutzrichtlinie umsetzen. Leider ist gut gemeint nicht gut gemacht. Die Regelung hat gravierende Konsequenzen.
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Patientendaten sollen besser geschützt werden.
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