Presseschau zu Edathy

Strafrecht ist kein Spekulationsrecht

Im Fall Edathy ist bisher nur klar, dass die Staatsanwaltschaft fehlerhaft agiert alt. Weil die Ermittlungen mehr Fragen aufwerfen, als zu beantworten, blühen jetzt die schönsten Verschwörungstheorien.

Daniel Haufler
3 Min
Sebastian Edathy (SPD) war vor seinem Rückzug aus dem Bundestag Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses.

Sebastian Edathy (SPD) war vor seinem Rückzug aus dem Bundestag Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses.

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Die Fakten im Fall Sebastian Edathy erscheinen jeden Tag ein wenig verwirrender statt erhellender. Warum kommt ein vertraulicher Brief der Staatsanwaltschaft Hannover geöffnet beim Bundestagspräsidenten an? Hat jemand Edathy verraten, dass gegen ihn ermittelt wird, wer hat den Laptop des Politikers gestohlen (wenn überhaupt)?

Auf all diese Fragen wird es womöglich nie befriedigende Antworten geben, so dass schon jetzt die schönsten Verschwörungstheorien blühen. Juristen streiten derweil über eine schwerwiegende Frage: Hat die Staatsanwaltschaft völlig versagt, weil sie die Unschuldsvermutung nicht gelten ließ?

Klar ist: Die Staatsanwaltschaft hat fehlerhaft agiert. Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung und der ehemalige Innenminister Gerhart Baum im Deutschlandfunk haben sie dafür zu Recht scharf kritisiert. Denn die Bilder, die Edathy erworben hatte, waren selbst nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ja nicht strafbar – was nichts über die moralische Bewertung aussagt. Dennoch durchsuchten sie dessen Wohnung, weil angeblich die Erfahrung lehre: wer solche Bilder bestelle, besitze meist auch illegale Bilder. Das jedoch ist eine „Beweisermittlungsdurchsuchung“. Das Verfassungsgericht nennt dies sogar „verbotene Ermittlungen ins Blaue hinein“.

„Das ist nicht Strafrecht, sondern Spekulationsrecht“, schreibt Prantl. „Mit solchen Begründungen kann man bei fast jedem Bürger durchsuchen. Nehmen wir Beispiele, bei denen Moral keine Rolle spielt: Wer legal ein Luftgewehr gekauft hat, hat womöglich auch waffenscheinpflichtige Gewehre zu Hause; also werden seine Wohn- und Büroräume durchsucht.“

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Grenzen aber noch weiter überschritten, als sie in ihrer Pressekonferenz endlos Einzelheiten des Falles darlegte, obwohl sie Edathy keine Straftat nachweisen kann. Ihr Reden von einem Grenz- oder Graubereich sei juristisch völlig irrelevant, meint der Anwalt Udo Vetter im Lawblog. Und er macht einen einleuchtenden Vorschlag, was die Staatsanwaltschaft statt ihr peinlichen Ausflüchte öffentlich hätte sagen sollen, ja sogar müssen: „Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen Sebastian Edathy ermittelt wird. In diesem Rahmen wurden unter anderem seine Wohn- und Arbeitsräume durchsucht. Die umfangreichen Maßnahmen haben bislang keine Belege für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten zutage gebracht. Angesichts dessen gebietet es die Unschuldsvermutung momentan, den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einräumen. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie gegebenenfalls informieren.“

Wichtiger noch als berechtigte Kritik an der Staatsanwaltschaft ist jedoch, dass die Debatte darüber, wie Kinder besser geschützt werden können, sachlich geführt wird. Bundesjustizminister Heiko Maas scheint dazu bereit und hat erste Vorschläge gemacht. Sie sollten trotz der aktuellen Ereignisse nun unaufgeregt diskutiert werden.

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